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pkw-verkauf nach estland
Verfasst: 25.10.2005, 16:50
von robert_x54
hallo profis
bei meinem letzten besuch meiner freundin in estland kam das thema autokauf auf und wir sind einige händler abgefahren. abhaken
meine vorstellung:
ich kaufe ein auto in deutschland, lasse es auf meinen namen zu und schliesse eine versicherung ab. dann fahre ich nach estland, verkaufe ihr das auto mit dem bei uns üblichen kaufvertrag (sie spricht deutsch). mit der kopie der fahrzeuganmeldung in estland melde ich es in deutschland um/ab oder?
meine frage:
1. was mache ich ggf. falsch, gegen welche rechtslage verstosse ich usw.
2. was kann ich besser/ anders machen (eine antwort bitte mit möglichst vielen details bzw. erläuterungen)
entschuldigt meine wortwahl, alle administrativen fragen sind neuland für mich.
robert
Verfasst: 26.10.2005, 08:18
von willi
Moin Robert,
da Estland Mitglied der EU ist, kannst Du Dir zur Einführung mal die Artikel zum (Re-)-Import von EU-Fahrzeugen nach Deutschland ansehen.
Gleiches gilt entsprechend auch für den Import von EU nach Estland

Da gibt es Infos :
http://www.kfz-auskunft.de/tipps/reimport.html
Verfasst: 26.10.2005, 08:57
von robert_x54
also ene zollproblematik konnte ich auf den einfuhrbestimmungen der estnischen seite nicht erkennen.
das ist eine kopie aus den internetseiten der zulassungsstelle bodensee-kreis:
* Melden Sie das Fahrzeug vor Übergabe ab und legen Sie uns eine Veräußerungsanzeige vor.
* Ansonsten teilen Sie uns den Verkauf mit einer Veräußerungsanzeige mit.
* Diese Veräußerungsanzeige muss Namen und Anschrift des Käufers enthalten.
* Überprüfen Sie dessen Angaben anhand gültiger Ausweispapiere.
* Ferner muss der Käufer den Empfang von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil II und Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie ggf. der AU-Prüfbescheinigung und des Prüfbuches bestätigen.
Nach Zugang einer solchen vollständigen Veräußerungsanzeige haben wir dann wenigstens die Möglichkeit, das zuständige Finanzamt vom Verkauf zu unterrichten.
Wenn Ihr Fahrzeug bereits abgemeldet ist und Sie verkaufen es ins Ausland, muss es vor der Ausfuhr vom deutschen Zulassungsverfahren gelöscht werden. Bitte legen Sie uns in diesem Fall den Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein (Abmeldebescheinigung), oder Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I zur Entwertung vor.
hallo willi,
vielen dank für deinen hinweis. jetzt weiss ich also schon, dass es kurzzeitkennzeichen gibt, die nicht auffällig aussehen

und mit denen ich durch polen und litauen nicht wie ein weisser rabe fühlen muss. da ich selbst der exporteur

bin und bis zum weiterverkauf das fahrzeug nicht in fremde hände gebe, und nach dem kauf den zeitpunkt des weiterverkaufs noch nicht konkret bestimmen kann, bleiben ein paar offene fragen für mich.
also ist es so evtl. am günstigsten:
- ich kaufe ein gebrauchtes auto und lege es vorübergehend still
- ich suche einen preiswerten rückflug

und hole mir in vorbereitung auf die hinfahrt eine versicherungsdeckung und ein 5 tage gültiges kurzzeitkennzeichen
- dann verkaufe ich das fahrzeug an meine freundin und sende nach der rückreise eine veräusserungsanzeige mit kopie des kaufvertrages und des passes der käuferin an die zulassungsstelle?
aber bin ich in diesem fall kurzzeitig als fahrzeugbesitzer im kfz-brief und der zulassung eingetragen? in diesem fall könnte ich es auch mit einer offiziellen zulassung auf mich und normalen kennzeichen und danach einer veräussungsanzeige verkaufen? wichtig wäre, dass ich zeitlich flexibel bleiben kann.
danke für eure antworten
Verfasst: 26.10.2005, 11:58
von willi
Warum kauft Deine Freundin das Auto nicht hier ?
Besorgt sich Überführungskennzeichen, fährt nach Hause und meldet es an ?
Verfasst: 26.10.2005, 22:18
von Jim Knopf
Hallo robert_x54
"und hole mir in vorbereitung auf die hinfahrt eine versicherungsdeckung und ein 5 tage gültiges kurzzeitkennzeichen"
Nein Du brauchst dazu Ausfuhrkennzeichen! Auch Zollnummer gennant!
Ansonsten mit Normaler Zulassung. Kurzzeitkennzeichen werden in Estland nicht annerkannt wie in den meisten anderen EU-Staaten auch nicht.
Aber was soll dieses geheimisvolle getue. Wie willi scon fragte warum kauft deine Freundin das Fahrzeug nicht einfach selber???
Verfasst: 26.10.2005, 23:50
von robert_x54
hallo jungs,
ihr seid einfach prima, nochmals vielen dank.
kurzzeitkennzeichen in estland nicht anerkannt, also normale zulassung auf mich und dann an sie verkaufen.
warum sie nicht selbst kauft...ich bin öfter bei ihr als sie bei mir und die zeit in deutschland ist einfach zu schade, um sie mit autokauf zu vertun
robert
Verfasst: 27.10.2005, 07:39
von willi
ok, das ist mal ein relevanter Grund
@Jim Knopf: danke, für den Hinweis, gemeint habe ich Ausfuhrkennzeichen ... aber nicht geschrieben
Viel Spass !
Verfasst: 27.10.2005, 09:35
von Jim Knopf
willi hat geschrieben:ok, das ist mal ein relevanter Grund
@Jim Knopf: danke, für den Hinweis, gemeint habe ich Ausfuhrkennzeichen ... aber nicht geschrieben
Viel Spass !
Das kann vorkommen
