Seite 1 von 1

Deutscher mit in der Schweiz zugelassenem KFZ

Verfasst: 25.10.2005, 08:17
von clothilde
Liebe Gemeinde,
gestern geschah Folgendes:
Mein Schwiegervater ist mit unserem Auto (seit 3 wochen schweizer Zulassung, da wir mehr als ein Jahr in der Schweiz bleiben) Richtung Deutschland mitsamt Zulassungspapieren losgefahren, wir haben unsere Winterreifen noch in Deutschland beim Händler, er wollte die Winterreifen montieren lassen und nächsten Samstag wieder zu uns kommen. Der schweizer Grenzer interessierte sich nicht für ihn, der Österreicher liess ihn nicht weiter. Es dürfe angeblich kein Deutscher ein in der Schweiz zugelassenes KFZ in der EU fahren. Wäre er, oder ein anderer Insasse mit schweizer ID oder Aufenthaltsbewilligung dabei, dürfte er damit in die EU.
Auch irgendeine Vollmacht von uns würde nichts bringen. Er musste schlussendlich zurückfahren sein Auto holen und konnte dann heimfahren.

Ich habe versucht über die Rechtslage etwas herauszubekommen, wurde nicht fündig (beherrsche kein Amtsdeutsch und weiss nicht wonach suchen)
Weiss jemand im Forum über solche Dinge Bescheid?

Liebe Grüsse,

Clothilde

§ 3 Nr. 13 KraftStG

Verfasst: 25.10.2005, 23:30
von Erik.Ode
KraftStG § 3 Ausnahmen von der Besteuerung

Von der Steuer befreit ist das Halten von
.
.
.


13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum
vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu
einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der
entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von
Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
im Inland haben


http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... g/__3.html

Verfasst: 27.10.2005, 19:35
von clothilde
Lieber Erik,

vielen Dank für Dein Posting. Wie ist das auf eine in Deutschland wohnende Person anzuwenden, die das Auto des Sohnes fährt, ebenfalls Deutscher, der aber in der Schweiz lebt und arbeitet und somit sein KFZ in der Schweiz registriert hat. Das schweizer KFZ wäre längstens eine Woche im EU Ausland gewesen.

Liebe Grüsse,

Clothilde

Verfasst: 28.10.2005, 17:10
von Erik.Ode

Verfasst: 29.10.2005, 09:40
von clothilde
Lieber Erik,

vielen Dank, die beiden Beiträge treffen den Sachverhalt. Was ich als Laie nicht weiss: Hat die Schweiz denn keine "bilateralen Abkommen oder Genfer Abkommen " mit der EU? Was bedeutet EWR (EU Wirtschaftsraum) im Zusammenhang mit der Schweiz.

Liebe Grüsse,

Clothilde

Verfasst: 29.10.2005, 12:10
von Erik.Ode
Hallo clothilde,

jetzt kommen wir in Bereiche, die könnte uns nur noch ein user mit gründlichen Geschichts- und Wirtschaftskenntnissen beantworten.
Ich meine mal im Unterricht ( ca. 1800 Braunkohl ) gehört zu haben, daß es einige Bereiche gibt, in denen man der Schweiz das Zusammenleben in der EU erschweren wollte. Als kleines Dankeschön für ihre Verweigerungshaltung.
Dazu gehört diese Steuergeschichte und auch das Ausländergesetz ( Aufenthaltgenehmigung etc. ). Wie es nun aber aktuell ist oder es sich in Zukunft weiterentwickeln wird, vermag ich nicht zu sagen.
Vielleicht kann uns ja mal ein user die genaue Zusammenhänge erklären ?
Würde mich auch mal interessieren !