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Autoverkauf nach Italien

Verfasst: 22.10.2005, 08:04
von icerman
Hallöchen,

habe das Forum bereits ein wenig durchgesucht, aber leider net so die richtige Antworten gefunden !

Beabsichtige meine Opel Vectra zu verkaufen ! Habe in dafür in div. Seiten Online gestellt ! Jetzt hat sich ein potenz. Käufer aus Italien gemeldet. Der würde hier runter kommen und den Wagen dann mitnehmen. Wie gehe ich in so einem Fall am besten vor ?? Wagen abmelden ? Was und welche Papiere benötigt der Käufer um den Wagen mit nach Italien zu nehmen ?? Ich denke mal da es sich um einen Privatverkauf handelt, sind keine Steuern oder der gleichen zu zahlen !? Braucht der Käufer eine EU-Übereinstimmungserklärung ?? Fragen über Fragen ! Für jeden Tip schon jetzt besten Dank ! :lol:

Verfasst: 22.10.2005, 10:21
von Jim Knopf
Hallo icerman :!:

Du übergibst dem Käufer die selben Papiere wie einem Deutschen Käufer.
Also Fahrzeugbrief und Abmeldebescheinigung. Wenn das Fahrzeug ein COC-Papier (EU-Übereinstimmungserklärung) hat auch diese.

Sollte der Käufer das Fahrzeug nicht mit einem Hänger oder Transporter mitnenmen benötigt er Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) diese kann er bei deiner Zuständigen Zulassungsstelle beantragen.

Dazu werden folgende Unterlagen benötigt.

Den Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und die Kennzeichenschilder bei angemeldeten Fahrzeugen.

Fahrzeugbrief und Abmeldebescheinigung bei Stillgelegten Fahrzeugen.

Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen 3 fach gelb.
(gibt es bei den Versicherungen, ADAC und bei den meisten Schildermachern auch viele Zulassungsdienste bieten diese an.

TÜV Bericht und AU-Bescheinigung. bzw. eine TÜV-Abnahme nach §17 StVZO wenn das Fahrzeug keine gültige HU mehr besitzt.

Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
bei EU-Bürgern einen gültigen Personalausweis bzw. REisepass des entsprechenden Landes
bei Bürgern eines Landes ausserhalb der EU einen REisepass mit gültigem Aufenthalt für das entsprechenden EU Mitgliedsstaat.

Eine Vollmacht des Fahrzeughalters und den Personalausweis des Vollmachtgebers wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint.

Das Fahrzeug muss zur Identitätsprüfung bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden.

Sollte das Fahrzeug vorher schon stillgelegt worden sein beantragen Sie bzw. der Käufer vorher das Ausfuhrkennzeichen Es wird dem FAhrzeug dann vorab eine Nummer zugeteillt Sie können dann Schilder prägen lassen und mit den ungestempelten Schilder (niemals ohne) zur Identprüfung fahren. Ausfuhrkennzeichen werden in der Regel für 15 Tage oder 30 Tage Ausgegeben. in Ausnahmefällen aber auch bis zu einem Jahr. Das Fahrzeug mus mindestens noch solange HU - AU haben für den Zeitraum der Zollzulassung die auch auf den Kennzeichen ausgewiesen wird :!: Sollte das Fahrzeug schon Tüv abgelaufen sein Prüfung nach §17 StVZO auch dorthin kann ggf. mit den ungestempelten Kennzeichen gefahren werden.

Viel Glück beim Verkauf des Fahrzeugs.

Verfasst: 22.10.2005, 11:00
von icerman
Hey Jim Knopf :D

besten Dank für deine super Ausführliche Antwort !

Also wenn ich das Richtig verstanden habe !!

Der Käufer möchte hier mit Flieger runter kommen und mit dem Wagen zurück fahren !
Der Wagen ist z.Zt. noch Zugelassen (TÜV Bericht und AU-Bescheinigung liegen vor)
Bedeutet dies, das ich mit dem Käufer am besten zur Zulassungsstelle fahren muß, den wagen dort abmelde und er sich dort direkt Ausfuhrkennzeichen besorgen kann ???

"Wenn das Fahrzeug ein COC-Papier (EU-Übereinstimmungserklärung)"
Also mir liegt dieses ding net vor ! Also brauch ich auch keins ??

Nochmals besten Dank !
gruß icerman :P

Verfasst: 22.10.2005, 11:55
von Jim Knopf
Ja das geht so einfach das FAhrzeug braucht vorher nicht unbedingt abgemeldet werden. Es wird dierekt auf die Zollnummer umgeschrieben Papiere entwertet und fertig.

Du solltes aber vorher bei deiner Zulassungsstelle nachfragen ob Vorfahten zur identprüfung ganztägig möglich sind. In Düsseldorf z.B.: ist dies nur zwischen 10:00 - 10:00 Uhr möglich. Meist aber ganztägig.