Seite 1 von 1

EXPORT NACH GRIECHENLAND REGELN

Verfasst: 21.10.2005, 12:17
von grechos
Hallo ins Forum
ich bin neu hier und ine Frage die mich brennend interessiert

Also:
Ich bin dabei gerade ein Auto nach Griechenland zu exportieren
der Händler in Deutschland von dem ich das Auto kaufen wollte
sagte mir dass er das Auto nur Brutto verkäuft d.h dass die MWST nicht ausweisbar ist!
Der Käufer in Greichenland sagte mir dass er das auto Brutto nicht haben will es sei denn:
auf dem Kaufvertrag würde ein Stempel nach Paragraph 25 drinne sein der bestättigt dass das Auto in Deutschland gekauft worden ist
Jetzt meine Frage:
a)gibt es solch eine Regelung mit diesem §25
b) wo kriege ich diesen Stempel her bei Rathaus oder so

für eure Hilfe danke ich sehr sehr sehr


Viele Grüße an alle und weiter so

Verfasst: 21.10.2005, 14:45
von Jim Knopf
Du möchtes wahrscheinlich einen gebrauchtwagen nach Grichenland importieren. Wenn das Fahrzeug hier auf eine Privatperson zugelassen war kann die MwSt. nicht ausgewiesen werden. Und Du wirst von dem Geschäft wohl oder übel abstand nehmen müssen. Oder ein entsprechendes Fahrzeug suchen müssen bei dem die MwSt. nach § 25 ausweisbar ist.

Verfasst: 21.10.2005, 15:17
von grechos
das ist richtig
aber was ist zu bechten bei diesem §25
muß ich z.b den Vertrag bei einem Rathaus abstempeln lassen als bestättigung das das aauto in deutschland gekauft wurde
oder muß der Verkäufer hier in deutschland etwas an papierkram erledigen?

Verfasst: 21.10.2005, 18:02
von Jim Knopf
Du krigst nirgens einen Stempel :!: Wenn Der Händler Dir das Fahrzeug mit der MwSt verkauft und diese nicht ausweisbar ist. geht das nicht.

ok

Verfasst: 24.10.2005, 09:42
von grechos
ok soweit so gut
das heißt wenn ich das auto als griechischer Händler hier brutto kaufe
muß ich dann nochmal MWST in Griechenland löhnen?

Verfasst: 24.10.2005, 13:12
von Jim Knopf
Nein! Das Fahrzeug wurde ja schon innerhalb der EU versteuert. Ob es in Grichenland überhaupt eine MwSt. erhoben wird weiß ich nicht. Dort läuft das glaube ich über eine Zulassungssteuer.

Händler die hier bei beim Kauf eines Fahrzeugs MwSt bezahlen können sich diese aber soweit ich weiß zurückerstatten lassen!

Es wäre allerdings sinvoller Du erkundigst dich da beim Finazamt und/oder
Zoll.