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Unfallschaden muss in jedem Fall angegeben werden

Verfasst: 17.03.2004, 17:39
von tom
Der Verkäufer eines gebrauchten Fahrzeugs ist überdies dazu verpflichtet, auch ohne entsprechender Nachfrage auf einen ihm bekannten Unfallschaden hinzuweisen.

OLG Saarbrücken; Az.: 4 U 508/98-115