Unfallschaden muss in jedem Fall angegeben werden
Verfasst: 17.03.2004, 17:39
Der Verkäufer eines gebrauchten Fahrzeugs ist überdies dazu verpflichtet, auch ohne entsprechender Nachfrage auf einen ihm bekannten Unfallschaden hinzuweisen.
OLG Saarbrücken; Az.: 4 U 508/98-115
OLG Saarbrücken; Az.: 4 U 508/98-115