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Gewährleistung?

Verfasst: 30.06.2004, 18:31
von shire
Hi!

Am 07.11.02 wurde in meinen 91er Corolla eine Autogas-Anlage eingebaut. Da es mit dem Wagen immer wieder Probleme gab und auch gibt frage ich mich, bis wann ich max. den Rückbau oder Wandlung verlangen kann. Nachgebessert wurde wurde schon sehr oft...

Bye.

Verfasst: 03.07.2004, 10:51
von tom
Hi shire,

also normalerweise 2 Jahre, außer die Gewährleistung wurde auf einem Jahr verkürzt.

Ich würde der Werkstatt mal richtig auf die Füße treten, manchmal muss mal halt erst mal drohen damit man etwas erreicht. Wenn so eine Anlage eingebaut wurde und Sie funktioniert nach mehreren Nachbesserungen immer noch nicht, müssen Sie eben die Anlage wieder ausbauen und mir den Kaufpreis erstatten. :wink:

Verfasst: 07.07.2004, 20:08
von Gast
Hi!

Der Umrüstbetrieb sagt 1 Jahr. Ich meine mich auch zu erinnern, dass das die gesetzliche Frist ist. Von einer Verkürzung der Garantiezeit ist auf der Rechnung nichts zu lesen.

Verwirrung!;-)

Bye.

Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt

Verfasst: 07.07.2004, 20:29
von tom
Hi,

also ab dem 1.1.2002 gilt eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Diese 2 Jahre können aber durch die AGB auf 1 Jahr verkürzt werden, das wird in der Regel auch gemacht. :roll:
Dadurch steht der Händler oder die Werkstatt nur 1 Jahr in der Pflicht. :idea: