Habe Ich Den Lappen Noch Oder Nicht?
Verfasst: 21.09.2005, 22:37
jo so ein ... heute kamm der gelbe brief ich habe mir nichts böses dabei gedacht aber das hat sich schnell geändert
überschrieft Ordnungsverfügung
-Entziehung der Fahrerlaubnis
-Zwangsmittelandrohung
-Sofortige Vollziehung
als ich nur die überschrieft gelesen habe war ich schon am ende
babei war noch ein auszug aus den Verkehrszentralregister mit meinen verstössen es waren 5 A vergehen und 1 B vergehen bin somit auf 10 Punkte
ein aufbauseminar habe ich auch schon gemacht am 20.3.2003
ich muss jetzt inerhalb von 8 tagen meinen lappen abgeben
das bedeutet dass ich ab zustellung des briefes nicht mehr berechtigt bin ein fahrerlaubnispflichtiges fahrzeug zu führen da ihre fahrerlaubnis wirksam entzogen ist .
ist das nicht hart. was bedeutet das ich nur eine neue fahrerlaubnis auf Antrag erteilt bekomme
und was bedeutet das jetzt
weiter unten steht noch das ich die fahrerlaubnis frühestens 3 monate nach wirksamkeit der einziehung
was passiert nach den 3 monaten habe ich dann mein lappen noch oder muss ich ihn neu machen
überschrieft Ordnungsverfügung
-Entziehung der Fahrerlaubnis
-Zwangsmittelandrohung
-Sofortige Vollziehung
als ich nur die überschrieft gelesen habe war ich schon am ende
babei war noch ein auszug aus den Verkehrszentralregister mit meinen verstössen es waren 5 A vergehen und 1 B vergehen bin somit auf 10 Punkte
ein aufbauseminar habe ich auch schon gemacht am 20.3.2003
ich muss jetzt inerhalb von 8 tagen meinen lappen abgeben
das bedeutet dass ich ab zustellung des briefes nicht mehr berechtigt bin ein fahrerlaubnispflichtiges fahrzeug zu führen da ihre fahrerlaubnis wirksam entzogen ist .
ist das nicht hart. was bedeutet das ich nur eine neue fahrerlaubnis auf Antrag erteilt bekomme
und was bedeutet das jetzt
weiter unten steht noch das ich die fahrerlaubnis frühestens 3 monate nach wirksamkeit der einziehung
was passiert nach den 3 monaten habe ich dann mein lappen noch oder muss ich ihn neu machen