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Privat/Privat Unfallwagen als unfallfrei verkauft
Verfasst: 15.09.2005, 17:40
von badman2070
Hallo,
habe mir vor 2 Wochen ein Auto als unfallfrei gekauft. Auf den ersten Blick hat man den Schaden nicht gesehen. Da ich den Wagen jetzt mal richtig waschen wollte ist mir am heck und an der Unteren Türhälfte aber aufgefallen, dass beilackiert worden ist. evtl. sogar gespachtelt. Im kaufvertrag steht unfallfrei drin. Was soll ich jetzt tun? Muss ich mir den Schaden erst von der Dekra o.ä. bescheinigen lassen und ist der Gang zum Anwalt nowendig? Was ist für mich bei der Sache noch drin, Kaufpreisminderung, Beseitigung des Mangels oder Rückgabe bzw. Entschädigungszahlung wegen Betrug? Das Auto war aus erster Hand. Der VK musste den Schaden also kennen!
Vielen Dank!!
Arglistiges Verschweigen von Mängeln durch den Verkäufer
Verfasst: 16.09.2005, 11:50
von Erik.Ode
Arglistiges Verschweigen von Mängeln durch den Verkäufer
Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel kann vom Verkäufer ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel kennt oder mit einem Vorhandensein eines Mangels rechnet und dies dem Käufer verschweigt. Auf ihm bekannte, wesentliche Mängel des Fahrzeuges (Unfallschaden) muss der Verkäufer auch ohne ausdrückliche Frage hinweisen. Lediglich Bagatellfehler brauchen ungefragt nicht mitgeteilt zu werden. Dem Käufer eines älteren Kfz obliegt eine besondere Prüfungspflicht, bevor er den Kaufvertrag unterzeichnet (BGH DAR 95, 322).
Bei arglistiger Täuschung beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.
http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewto ... ht=arglist
Weiterhin kannst du in der Suche unter "Arglist" viele Beiträge zu diesem Thema finden. Solltest du noch Fragen haben, melde dich wieder.
Verfasst: 22.09.2005, 17:58
von badman2070
Der Gutachter hat den Lack nachgemessen. Die Tür wurde eindeutig lackiert. Dies hat mir die verkäuferin verschwiegen und sie behauptet auch weiterhin, dass sie von diesem Schaden nichts weiß. Hab mich erkundigt, was solch ein Austausch der Tür (den Schaden kann man nicht ausbeulen) kostet. Er wurde mit 912Euro geschätzt. Kann ich nun den gesamten Betrag von der Verkäuferin fordern oder was kann ich tun??
Re: Arglistiges Verschweigen von Mängeln durch den Verkäufer
Verfasst: 22.09.2005, 18:17
von Erik.Ode
Erik.Ode hat geschrieben:Lediglich Bagatellfehler brauchen ungefragt nicht mitgeteilt zu werden.
Eine lackierte Tür bedeutet noch nicht, daß ein Unfall vorliegt / vorlag. Wenn ja; sind tragende oder sicherheitsrelevante Teile beschädigt worden ?
Ich würde in deinem Fall ggf. einen Anwalt aufsuchen und mal nach deinen Chancen für eine Minderung fragen. Mit Sicherheit muß (bei einem Unfallschaden) zur Beweissicherung ein Gutachten erstellt werden. Sind natürlich alles Kosten die evt. nicht erstattet werden, bzw. ein langer Rechtstreit wäre möglich. Ob sich das alles lohnt, kannst du nur für dich selber beantworten.
Verfasst: 22.09.2005, 21:55
von badman2070
danke für die schnellen und hilfreichen antworten!!
werde über die sache noch einmal nachdenken..und ob der aufwand nicht den erfolg übersteigt..
Verfasst: 23.09.2005, 17:59
von Erik.Ode
We will see ! Wenn Fragen sein sollten, ruhig wieder melden.