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Gebrauchtwagengarantie beim Autokauf von privat
Verfasst: 28.06.2004, 23:21
von Suitatsu
Hallo
Ich habe mir vor 3 wochen von einem händler einen ford fiesta gekauft. 1 Woche später ging immer der wagen aus. Hab den wagen dann in meine werkstatt gebracht und die sagten das das steuergerät ausgewechselt werden muss. Da diese reperatur ja nicht ganz billig ist habe ich mich mit dem händler in verbindung gesetzt und er meinte wir sollten uns die kosten teilen. Meine frage ist jetzt ob er nicht normalerweise die volle reperatur bezahlen müsste da ich ja eine händlergarantie mit dem wagen miterwerbe?
Verfasst: 29.06.2004, 16:42
von tom
Hi Suitatsu,
der Händler, der Dir das Auto verkauft hat muss die Reparatur kostenlos durchführen.
Für solche Fälle gibt’s ja das neue Gewährleistungsrecht.

Verfasst: 30.06.2004, 15:56
von Uwe
Hallo!
Ein schlauer Händler !
Na versuchen kann man es ja mal.
Er muss zahlen. Stimme ich auch zu, aber nett, dass er sich zumindest für so kulant erweist die Hälfte zu zahlen.
Uwe
Verfasst: 30.06.2004, 19:17
von Auto-Chris
Hi Suitatsu,
Du hättest Dich zuerst an den Händler wenden sollen. Denn er erbringt die Reparatur im Gewährleistungsfall. Da Du Dich leider zunächst an Deine Werkstatt gewandt hast, ist die Ansage von Deinem Händler eigentlich schon ganz Ok sich zur Hälfte an den Kosten zu beteiligen.
Weiterhin Gute Fahrt
Auto-Chris
Verfasst: 02.07.2004, 17:36
von Suitatsu
erst mal danke für die netten informationen
aber ich hab da einen kleinen fehler gemacht und zwar habe ich das auto von privat erworben und nich von händler.
wie sieht es dann mit der garantie aus und wie lange habe ich nach dem kauf ein rückgaberecht?
MFG Suitatsu
Verfasst: 02.07.2004, 21:53
von Uwe
" Gekauft wie gesehen " heisst hier die Devise.
Es sei denn du kannst dem Verkäufer nachweisen, dass er die Mängel trotz seines Wissens verschwiegen hat.
Aber dies dürfte wohl unmöglich sein.
Keine Garantie - keine Rückgabe !
Sei froh, wenn sich der Verkäufer zur Hälfte beteiligen will. Muss er nämlich nicht.
Gruß Uwe
Verfasst: 26.07.2004, 03:43
von Gast
Uwe hat geschrieben:" Gekauft wie gesehen " heisst hier die Devise.
Es sei denn du kannst dem Verkäufer nachweisen, dass er die Mängel trotz seines Wissens verschwiegen hat.
Aber dies dürfte wohl unmöglich sein.
Keine Garantie - keine Rückgabe !
Sei froh, wenn sich der Verkäufer zur Hälfte beteiligen will. Muss er nämlich nicht.
Gruß Uwe
Tach auch,
nicht ganz, Garantie gibt es keine, aber eine Gewährleistung, und zwar ein ganzes Jahr, außer man hat es ausgeschloßen, sowas sollte aber dann -wie immer- schriftlich vorliegen, ansonsten volle Haftung.
Grüße.-)
Gebrauchtwagenverkauf privat mit Gewährleistung??
Verfasst: 31.07.2004, 21:26
von habkazeit
Habe vor 3 Wochen mein Auto verkauft (privat) und ein ganz normalen ADAC Kaufvertragsvordruck (allerdings aus dem Jahre 2002) benutzt.
Jetzt hat der Wagen einen Motorschaden und der Käufer möchte einen Teil der Reparatur von mir übernommen haben. Habe den Wagen aber so oder so schon unter Wert verkauft (ohne das Wissen eines sich anbahnenden Motorschadens!!) und möchte kein Geld locker machen (keine Ahnung was der mit dem Auto gemacht hat...).
Meine Frage: Kann nun der Käufer irgendwelche Ansprüche gegen mich geltend machen ??? (Haben im Vertrag keinerlei Sachen ausgeschlossen!)
Wer kann mir da eine Info geben?
Verfasst: 31.07.2004, 23:24
von tom
Hallo habkazeit,
in dem ADAC-Kaufvertrag wurde wahrscheinlich jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, wenn das so ist muss der Käufer für den Schaden selbst aufkommen.
Verfasst: 02.08.2004, 19:34
von habkazeit
....danke für die Antwort Tom!
Muß dann wohl nochmal das Kleingedruckte in dem ADAC Vertrag lesen...aber hätte mich auch gewundert, konnte ja nicht in den Motor reinschauen und schließlich war der Käufer KfZ Mechaniker und hätte eventuelle Anzeichen auch selber wahrnehmen müssen, insofern diese überhaupt vorhanden waren...
Grüsse habkazeit