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Kaufvertrag

Verfasst: 28.06.2004, 13:27
von doclove007
Hallo! Wir haben im Dezember ein 4 Jahre alten Beetle gekauft. Der damalige Verkäufer sagte uns unfallfrei zu. Im Kaufvertrag steht "Unfallschaden nicht bekannt".

Jetzt haben wir den Wagen wieder verkauft. Der jetzige Käufer sagte uns das das Fahrzeug einen Unfallschaden hatte bzw. lackiert worden sei?

Wie ist jetzt die Rechtslage? Müssen wir das Fzg. zurück nehmen! Wir hatten def. keinen Schaden in den sieben Monaten... Danke für die Antwort

Verfasst: 30.06.2004, 09:24
von tom
Hallo doclove007,

wenn ein Teil am Fahrzeug wegen Kratzer oder einer leichten Delle lackiert wurde ist es noch lange kein Unfallschaden.
Sollte man wirklich einen Unfallschaden feststellen kann der Erstbesitzer noch belangt werden (Wertminderung o. Fahrzeugrückgabe).
Wenn es soweit kommt sollten Sie einen Rechtsanwalt zurate ziehen. :wink: