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Autoverkauf ins Ausland !!!
Verfasst: 29.08.2005, 11:10
von Raffael
Hallo,
habe eine Frage und zwar möchte ich eine Firmenfahrzeug unsere Firma(Spedition) nach Italien verkaufen, da der Käufer Händler ist möchte ich wissen wie es mit der Steuer ist ? Muss man Steuer zahlen oder zahglt es der Endverbraucher ?
Kann mir jemand helfen bin nicht aus dem Gewerbe ?
Gruss Raffael
Verfasst: 29.08.2005, 14:21
von Frankie
Hallo Raffael,
der Verkauf des Fahrzeuges ist eine innergemeinschaftliche Lieferung die nach meinem Kenntnisstand recht kompliziert ist.
Ich würde zu folgender Vorgehensweise raten:
1. auf jeden Fall mit dem für Euch zuständigen Finanzamt reden
2. Ust-Ident-Nr. des Käufers online beim BfF in Saarlois prüfen und auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen
3. Kopie des Gewerbescheines oder ähnliches Dokument mit Name und Anschrift des Käufers
4. Kopie vom Ausweis des Geschäftsinhabers bzw. Geschäftsführers mit Unterschrift
5. Kopie des Ausweises des Abholers ( bei Abholung vorzulegen) und falls nicht vom Käufer selbst abgeholt wird eine Vollmacht
6. Verbringungsnachweis
Die Rechnung kann netto geschrieben werden wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Es bleibt jedoch immer ein Restrisiko. Sollte der Käufer in seinem Heimatland z.B. keine Steuern gezahlt haben (was man ja nun mal nicht prüfen kann) ist es möglich das du mit der Umsatzsteuer belastet wirst.
Gruß
Frankie
Autoverkauf ins Ausland !!!
Verfasst: 29.08.2005, 14:42
von Raffael
Danke für die Antwort. Wielange hat der Käufer (Händler) Zeit die Steuer abzuführen da er es weiterverkauft wird er nicht wissen wielange er braucht um das Auto zu verkaufen. Wie ist es wenn es kein Hänlder wäre sondern Privat ?
Gruss
Verfasst: 29.08.2005, 16:04
von Frankie
Der Händler hat so viel Zeit wie er braucht.
Mit "Steuern nicht bezahlt" war gemeint das er möglicherweise in Italien bisher nicht korrekt seine Steuern bezahlt hat.
Ist sicher ein bißchen Schwarzmalerei von mir, aber bereits vorgekommen.
Privatverkauf immer Brutto!
Autoverkauf ins Ausland !!!
Verfasst: 29.08.2005, 16:46
von Raffael
Gibt es keine Frist in der die Stuern abgeführt werden müssen ? Sonst hat man ja keine Kontrolle ob er es gemacht hat oder nicht ?
Danke für die Hilfe !
Gruss
Verfasst: 29.08.2005, 17:30
von Frankie
Gibt es nicht.
Ich glaube du hast das falsch verstanden bzw. ich schlecht erklärt.
Er muß die Steuern natürlich erst nach Verkauf abführen.
Nur wenn er als Steuersünder in seinem Land bereits bekannt ist, könnte es Probleme für dich geben.
Ich wollte damit auch nur sagen das geringes Restrisiko besteht.
Aber da wir selten Exportieren sehe ich mich auch nicht als absoluten Fachmann. Daher auch der Rat von mir unbedingt Rücksprache mit Eurem Finanzamt zu nehmen.