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Autoverkauf

Verfasst: 28.08.2005, 05:02
von stevensonn
Kann man ein Auto, dessen Besitzer man laut schriftlicher Abmachung ist, verkaufen, obwohl man nicht eingetragner Halter ist? Oder muss der "wahre" Besitzer den Wagen erst auf sich ummelden, um als Verkäufer desselbigen auftreten zu können?

Danke

Re: Autoverkauf

Verfasst: 28.08.2005, 11:56
von Erik.Ode
stevensonn hat geschrieben:Kann man ein Auto, dessen Besitzer man laut schriftlicher Abmachung ist, verkaufen, obwohl man nicht eingetragner Halter ist?
Ja.
stevensonn hat geschrieben:Oder muss der "wahre" Besitzer den Wagen erst auf sich ummelden, um als Verkäufer desselbigen auftreten zu können?
Nein.


Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums sagt der Fahrzeugbrief nichts über die Eigentumsverhältnisse aus; d.h. der Eigentümer ist nicht immer auch im Kfz-Brief eingetragen.

http://sfz-mainz.de/dateien/abhandlunge ... gbrief.htm