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Verbrieftes Rückgabe Recht = Abzocke von VW

Verfasst: 26.08.2005, 13:05
von coechen
Hallo,
habe vor 3 Jahren ein Auto finanziert (Golf), die Finanzierung war günstig und es gab über die Schlussrate ein Verbrieftes Rückgaberecht.

Da ich zZ arbeitslos bin und der Wagen für mich alleine doch zu groß war, habe ich mich entschlossen, ihn zum Ende der Finanzierungslaufzeit an den Händler zurückzugeben.
Dies habe ich getan, der Händler hat das Fahrzeug abgeholt. In diesem VRR steht drin, dass das Fahrzeug zum Preis von X zurückgenommen wird und der Händler die Schlussrate übernimmt.

Da sich das Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand befindet und sogar noch ein paar Teile besser hatte, als am Anfang, wie Reifen Radio, FSE und nur ein kleiner Lackschaden an der Stoßstange hatte, ging ich eigentlich davon aus, dass nun alles erledigt wäre.

Heute erhalt ich ein Schreiben der VW Bank, die mir mitgeteilt hat, dass das Fahrzeug von einem Sachverständigen geschätzt wurde und einen wiederverkaufswert hat, der knapp 4000 EURO unter dem betrag liegt, der im VRR steht.

Ich habe die VW Bank nun erstmal gebeten, mir die Unterlagen des SV zukommen zulassen, da ich dies nun nicht verstehe.

Ich habe schließlich keine Schrottkarre zurückgegeben, sondern ein fahrzeug OHEn Mängel was ständig in der Garage stand.

Wozu dient denn dann das VRR, wenn man mir nun hinterher was so präsenteirt? Da hätte ich das Fahrzeug ja gleich selber verkaufen können!

Ich meine, das ist doch nicht mein Problem, wenn der Händler, bloß weil in 3 Jahren vielleicht die AUtopreis nicht mehr so zu erzielen sind, wie damals, nicht den Preis erhält, den ER an die VW Bank zahlen muss, oder??

Ich blicke da nicht mehr durch.
Zumal das Beste ist, die VW Bank, die mir trotz eines ALG, was nicht viel geringer war, als mein Lohn, wollte mir eine Finanzierung nicht mehr gewähren, aber kaufen darf ich das Auto gerne, die SPINNEN DOCH.

Weiß da einer Rat???

NIE MEHR VW!!!!!

Verfasst: 26.08.2005, 15:25
von Frankie
Hallo coechen,

irgendwas kann hier nicht stimmen!

Du hast ein verbrieftes Rückgaberecht welchens eineutig die Rückgabe regelt.

Es sei denn, der Wagen hat Mängel die überdurchschnittlich sind bzw. du hast die vereinbarte Gesamtlaufleistung deutlich überschritten.

Der Rückkaufwert basiert nämlich auf einer vertraglich festgelegten Kilometerleistung die eine Toleranz von +/- 2.500 Km beinhaltet.

Bei uns ist so eine Rückgabe völlig unproblematisch. Wenn Kilometerstand und Zustand wie vereinbart sind gibts es null Probleme.

Bei Abweichungen der vereinbarten Kilometer findet unter Berücksichtigung der Toleranzkilometer eine Mehr-oder Minderkilometerabrechnung statt und das war es.

Also prüfe noch einmal den im Vertrag vereinbarten Kilometerstand mit dem bei Fahrzeugrückgabe.


Gruß
Frankie