Seite 1 von 1

Meine Versicherung will im Zweifel gegen mich entscheiden

Verfasst: 25.08.2005, 18:43
von flyglide
folgende Geschichte, die zeigt wie die HUK meinen Versicherungsfall möglichst schnell erledigen möchte, auf meine Kosten.
Zum Sachverhalt, ich fuhr etwa 50m hinter einem Fahrzeug, als es rechts dem Straßenverlauf folgend abbog. Als ich ebenfalls um die Ecke fuhr, sah ich das Fahrzeug rechts am Fahrbahnrand stehen. Es war offensichtlich, dass der Fahrer dort parken wollte, da er schon hielt.
Deshalb fuhr ich links an dem Fahrzeug vorbei. Als ich auf Höhe des Fahrers war, gab dieser auf einmal Gas und zog sein Fahrzeug nach links. Dort befand ich mich allerdings zu diesem Zeitpunkt. Auch meine Vollbremsung und mein Ausweichen halfen nichts. Die hintere Stoßstange des gegnerischen Fahrzeugs blieb an meinem rechten Kotflügel hängen, als dieser immer weiter nach links zog. Trotz Geräusch fuhr der Fahrer weiter und erst durch mein Hupen blieb er 50m weiter stehen.
Die Polizei, welche ich verständigt hatte, belehrte den Fahrer zuerst, bevor sie ihn nach dem Unfallhergang fragten. Wenn er noch gefahren ist, dann hätte ich Schuld, wenn er gestanden ist, dann wäre er Schuld. Jeder kann sich denken, was nun seine Aussage war, obwohl er vorher vor Zeugen etwas anderes gesagt hatte. Der Polizei war das egal. Fotos von der Unfallstelle gemacht und 4 Wochen später kam die Überraschung. Bußgeldbescheid, wegen angeblichem Überholen bei unklarer Verkehrslage. Leider gab es für den Unfall selber keine Zeugen. Trotzdem habe ich zum Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Das Gericht kam zur selben Überzeugung wie ich, dass der Fahrer dort gestanden haben muss. Das Verfahren gegen mich wurde eingestellt.
Mein Glaube an Gerechtigkeit war wieder hergestellt. Nur habe ich nicht mit der meiner Versicherung gerechnet. Die HUK meint nun, nach Einsicht der polizeilichen Akten und dem Splitterfeld habe ich doch bei unklarer Verkehrslage überholt. Wie kann sich eine Versicherung über die Entscheidung eines Gerichtes einfach hinwegsetzen? Die Argumentation der Sachbearbeiterin, die Splitter lagen mehr auf der linken Seite der Straße und deshalb hätte ich überholt - ?????? -
Die Sachbearbeiterin der HUK hat überhaupt kein Interesse sich für den Versicherungsnehmer einzusetzen. Viel lieber wird der Schaden aufgeteilt, mit der Zurückstufung holen sie sich das Geld dann wieder rein. Der Schaden beläuft sich nämlich auf ca. EUR 800.- für beide Seiten. Was kann ich gegen die Entscheidung meiner Versicherung unternehmen?
Danke für jeden Hinweis

Re: Meine Versicherung will im Zweifel gegen mich entscheide

Verfasst: 26.08.2005, 02:41
von Erik.Ode
Hallo flyglide !

Möchte zunächst erwähnen, daß dieser Vorfall mit Sicherheit ärgerlich für dich ist. Aber eine Bemerkung kann man so nicht stehen lassen.
flyglide hat geschrieben: Die Polizei, welche ich verständigt hatte, belehrte den Fahrer zuerst, bevor sie ihn nach dem Unfallhergang fragten.
Dieses ist schlicht weg falsch !!! Der einschreitende Beamte kann niemanden belehren ( Tatvorwurf machen ), wenn er den Tathergang/Unfallhergang nicht genau kennt. Deine Behauptung ist rechtlich und tatsächlich falsch !
flyglide hat geschrieben:Das Verfahren gegen mich wurde eingestellt.
Ja, das kann gut sein. Weil es keinen Zeugen gab und das Gericht mit Sicherheit im Zweifel für den Angeklagten entschieden hat.
flyglide hat geschrieben:Viel lieber wird der Schaden aufgeteilt,
Auch das ist normal. Da beide Verkehrsteilnehmer offensichtlich einen Fehler begangen haben, bleibt jeder auf seinen Schaden sitzen. Diese Absprache zwischen den Versicherungen ist nicht ungewöhnlich.

P.S. Ein "Freispruch" vor Gericht bedeutet nicht zwangsläufig, daß die Versicherung eine Schadensregulierung in deinem Sinne durchführt.

Verfasst: 26.08.2005, 08:49
von flyglide
Mögen wir das Wort "Belehrung" als meine Interpretation sehen. Tatsache ist, die Polizei fragte mich nach dem Unfallhergang. Danach stellte die Polizei die Frage an den Unfallgegner, ob dieser eben gefahren ist oder gestanden hat. Und dabei gab die Polizei dem Unfallgegner zu verstehen, wenn er stand ist er schuld, usw. Mit welchem Wort soll ich diese Tatsache den beschreiben? Die Polizei hat dem Unfallgegner darauf aufmerksam gemacht, was er zu sagen hat. Das ist Fakt! Die Polizei hat sich nicht erst seine Version angehört!
Und wo war mein Fehler bitte! Es fährt jemand los, ohne sich umzusehen und ich habe mit Schuld? Ich dachte dafür gibt es die Straßenverkehrsordnung? Anhand der Fotos kann eindeutig bewiesen werden, das ich nicht überholt habe. das Gericht kam übrigens ebenfalls zu dieser Überzeugung und nicht weil kein Zeuge vorhanden war. An dieser Stelle kann schlichtweg nicht überholt werden, außer es steht jemand am rechten Fahrbahnrand.

Verfasst: 26.08.2005, 16:08
von Erik.Ode
Gut, das mit der Belehrung ist geklärt. Jetzt muß man noch unterscheiden, daß es hier um eine Ordnungswidrigkeit geht und um zivile Ansprüche.
Die Ordnungswidrigkeit ist duch Gerichtentscheidung geklärt. Dein Einspruch war demnach erfolgreich.
Jetzt geht es um die Schadensregulierung. Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, dann kannst du sicherlich auch dagegen einen Einspruch einlegen. Notfalls einen RA mit der Vertretung deiner Interessen beauftragen.
Einen anderen Weg sehe ich nicht.
Evt. meldet sich Melli noch mal zu Wort. Unser Versicherungsspezi kann ggf. noch mehr zur Klärung beitragen.

Verfasst: 26.08.2005, 16:56
von Frankie
Wenn Melli ein Versicherungsspezi ist kann sie ja auch mal was über das Schadenmanagement der HUK auslassen.

Ich verweise da nur auf das Bonner Schadenforum im letzten Jahr in dem Dr. Jung in seiner Funktion als Leiter der juristischen Zentrale des ADAC sowie RA Elmar Fuchs vor allen auch mit der HUK-Coburg ins Gericht gingen.
"An meheren Beispielen zeigen sie auf, dass die fränkische Gesellschaft keineswegs vor Prozessen beispielsweise gegen Geschädigte und Sachverständige - selbst wenn sie noch so aussichtslos seien und bei gleichen Gerichten in gleicher Sache auch mehrfach von der HUK verloren wurden - zurückschrecke, um augenscheinlich dadurch die jeweilige Gegenseite mürbe zu machen.