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Nach Ölwechsel Auto Defekt

Verfasst: 21.08.2005, 11:25
von rizal
Hallo ich brauche unbedingt mal einen Rat.
Mein bruder war mit meinen Golf3 TDI in einer freien Kfz Werkstatt, um einen Ölwechseldurchführen zu lassen.
Also er das Auto abgeholt hat und ein paar Kilometer gefahren ist leuchtete die Ölkontrollleuchte auf und ein lautes Geräusch war zu vernehmen, er hielt sofort an und rief die Werkstatt an. Das Auto war nicht mehr in der Lage zu fahren und musste abgeschleppt werden. Später stellte sich heraus, dass beim Wechsel des Ölfilters der alte Dichtungsring draufgelassen wurde ein ein neuer noch zusätzlich draufgemacht wurde. Somit lief unter dem erhöten Öldruck beim Fahren das Öl raus. Das ist doch ganz klar dein Fehler der Werkstatt, oder? ABer diese will jetzt von meinen Bruder eine Teilhaftung, das ist doch unmöglich oder? was meint ihr dazu?

Verfasst: 21.08.2005, 18:29
von Erik.Ode
Klarer Fall für den Anwalt,.............denke ich mal.
Warum sollte dein Bruder sich an dem Pfusch beteiligen ? Sehe das Verschulden auch bei der Werkstatt.
Aber ein RA kann dir da bestimmt eine kompetentere Antwort geben.
Berichte mal, wie es weitergeht.

Viel Glück !

P.S.

http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewto ... 4064#14064

Verfasst: 21.08.2005, 20:33
von rizal
Hätte dann noch eine weiter frage, da dass auto nicht mehr fahr tüchtig war, wäre doch eine Reperatur unvorteilhaft, da alle Teile in mitleidenschaft gezogen sein könnten, und somit nur ein austauschmotor in frage kommen würde oder sehe ich das falsch?
würde mich über jede antwort freuen, ansonsten noch einen schönen sonntag....

Verfasst: 22.08.2005, 08:17
von Dschaydee
Also das mit dem Austauschmotor hängt davon ab, ob der alte Motor noch wieder zu vertretbaren Kosten repariert werden könnte. Einen grundsätzlichen Anpruch auf einen ATM gibts da wohl nicht.

Bei Motorschaden wegen Ölverlust berufen sich die Werkstätten immer auf Mitverschulden. Die behaupten immer, man habe die Warnlampe nicht rechtzeitig genug beachtet. Da hilft nur ein Sachverständigengutachten im Gerichtsverfahren.

ABER das allerwichtigste ist, NIEMALS alleine in die Werkstatt. Es muss IMMER ein Zeuge dabei sein. Die berufen sich sonst auf irgendwelche Absprachen, die es tatsächlich nie gegeben hat. Die Werkstatt landet im Zweifel nicht das erste mal vor Gericht und die wissen genau, wass sie sagen müssen, um aus der Geschichte rauszukommen. Also kein Telefon, sondern nur schriftlich/Fax/E-mail oder Gespräch in der Werkstatt mit eigenem Zeugen, der nach Möglichkeit ein paar kurze Notizen machen sollte, was besprochen wurde. Ich kenne einige, die von der Werkstatt übel reingelegt wurden.

Vor 1 Jahr hatte ein Bekannter einen solchen Schaden. Erster Ölverlust, Lampe leuchtet, angehalten, Werkstatt, angeblich in Ordnung gebracht, wieder gefahren, nach 1000 km rote Lampe und gleichzeitig Motor festgefressen und im Eimer. Abgesehen von der Frage, ob die Werkstatt Schmuh gemacht hat, streiten die vor Gericht jetzt um die Frage, ob mein Bekannter in der Werkstatt zugesagt hat, ob er auf jeden Fall die Kosten alleine tragen wolle. Da gibt es angebliche Zeugen usw. Um den Motor und den Grund für den Ölverlust geht es da nicht mehr.

Klingt blöd, aber du mußt vom ersten Augenblick so handeln, als ob du hinterher auf jeden Fall vor Gericht mußt und alles beweisen mußt.

Viel Glück

Dschaydee

Verfasst: 22.08.2005, 11:24
von rizal
danke für diese hilfreiche antwort.
wie wird denn das eigentlich bewertet, muss man sofort wenn die lampe anfängt zu leuchten stehen bleiben, auch wenn es mitten auf einer Landstrasse ist, oder sollte man den nächst besten platz suchen????????

Verfasst: 30.08.2005, 16:53
von Dschaydee
Tja, ich würde sofort stehen bleiben, wenn die rote Lampe plötzlich leuchtet. Unter nicht plötzlich verstehe ich, dass die Lampe z.B. nur in scharfen Kurven und beim Bremsen kurz aufleuchtet. Das hatte ich mal. Da bin ich zur nächsten Tanke und hab erst mal nachgesehen und nachgeschüttet. Dann ist man wohl hart an der Grenze. Hast Du diese Vorwarnung nicht, könnte eine Dichtung oder ein Schlauch oder was auch immer geplatzt sein (wie bei meinem Bekannten) und alles Öl ist auf einen Schlag raus. Dann läuft der Motor fast sofort trocken und dann solltest Du ihn so schnell wie möglich abschalten, egal wo Du bist.

Gerichtsmäßig dürftest Du auf der sicheren Seite sein, wenn Du die Anweisung aus der Betriebsanleitung für Dein Auto befolgst. Die lautet wohl bei den meisten Autos sofort anhalten und Motor aus, wenn die rote Lampe leuchtet.

Für die Landstraße gibts dann Warnblinkleuchte, Warndreieck (!) und den Automobilclub ;-)

Verfasst: 30.08.2005, 17:02
von Dschaydee
Ach ja, noch ein Nachtrag,

erkundige Dich mal bei der Kfz-Innung, ob die Werkstatt Deines Bruders Innungsmitglied ist. Manchmal haben die einen Schlichter. Vielleicht hilfts, vielleicht ists auch nur die eine Krähe, die der anderen ....

Aber in der Regel ist die Schlichtung kostenfrei (vorher fragen!) und manchmal kommt in krassen Fällen auch mal eine Einigung zustande.

Schließlich kann Dein Bruder sich auch noch bei der Handwerkskammer beschweren. Die sind so eine halboffizielle Aufsichtsbehörde. Wenn da zu viele Beschwerde über eine Werkstatt auflaufen, treten die denen auch mal auf die Füße.