Hoher Benzinverbrauch
Verfasst: 17.03.2004, 17:37
Verbraucht ein Fahrzeug mehr Sprit, als in der Betriebsanleitung angegeben ist, berechtigt dies nicht in jedem Fall eine Wandlung des Kaufvertrages.
Übersteigt der Spritverbrauch die Toleranzgrenze von 10% kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. Die Toleranzgrenze zwischen Soll- und Ist-Verbrauch von 10% muss beachtet werden.
BGH; Az.: VIII ZR 52/96
Übersteigt der Spritverbrauch die Toleranzgrenze von 10% kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. Die Toleranzgrenze zwischen Soll- und Ist-Verbrauch von 10% muss beachtet werden.
BGH; Az.: VIII ZR 52/96