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Fahrzeug in England zulassen und in Dtl. fahren?!
Verfasst: 19.08.2005, 16:19
von Apostel
Ich habe eine Firma in England und eine selbstständige Zweigniederlassung in Deutschland.
Nun interessiert mich, ob ich ein Fahrzeug in England auf die Firma zulassen kann und gleichzeitig in Deutschland fahre (über das komplette Jahr).
Ist dies möglich?
Und muss ich auf etwas beachten???
Zulassung
Verfasst: 19.08.2005, 16:32
von willi
Hallo Apostel,
dagegen spräche vermutlich § 23 StVZO:
§23 Zuteilung der amtlichen Kennzeichen
(1) Die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens für ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger hat der Verfügungsberechtigte bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, in deren Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll.
Der "regelmäßige Standort" macht mich da doch etwas nachdenklich, sonst fällt mir dazu nichts ein ...
Verfasst: 22.08.2005, 16:50
von Apostel
Ja den § ist mir bekannt. Aber das Auto ist in einer Firmengarage. Und wenn nicht gerade die Nachbarfirmen dies melden sollte, kann ich mir schwer vorstellen, wie das herraus zu finden ist.
Ich stelle mir aber eher die Frage bezüglich der Versicherung. Hat da jmd eine Idee. Kann mir kaum vorstellen, dass eine Ver´sicherung in Deutschland das englische Auto hier versichert.
Denn unversichert, das macht man wirklich nicht.
Verfasst: 23.08.2005, 09:51
von willi
Hallo Apostel,
mach es Dir doch einfach, ruf' bei einer Versicherung an und lass Dich unverbindlich beraten !
Wenn Dein kfZ in GB zugelassen ist, ist es dort nicht auch versichert ?