Seite 1 von 1

bertrug--tacho zurückgedreht

Verfasst: 13.08.2005, 19:08
von olirma
hallo

habe letzte woche mein auto verkauft.hatte schon für sein alter (nur 4 jahre) über 130´000 km runter. der käufer war angeblich privat. aber nach einigen rechergen im internet fand ich nach zwei tagen mein auto wieder. gleiche adresse wie bei meinem verkauf (alles passt adresse plz alles das gleiche) nun der hammer. die haben denn tacho um 100´000 km zurückgestellt. das ist doch eigentlich betrug oder??

mfg olirma

Verfasst: 14.08.2005, 00:11
von willi
Frag doch mal inkognito an, kann ja auch ein tippfehler sein!
ausversehen die "1" vergessen :?

NOCH kein Betrug !

Verfasst: 14.08.2005, 13:23
von Erik.Ode
Gesetzesänderung
Aufgrund der Rechtslage werden keine Tachoeinstellungen mehr in der BRD durchgeführt,da wir uns nicht strafbar machen wollen!

Am 08.07.2005 ist der Gesetzesentwurf §22b gegen die Manipulation am Tacho vom Bundesrat übernommen worden.Mit der Einführung eines neuen §22b in das Straßenverkehrsgesetz sollen die Verfälschung
von Messdaten bei Wegstreckenzählern, das Manipulieren an Geschwindigkeitsbegrenzern

und das Vorbereitungen auf Manipulationen an Wegstreckenzählern
oder Geschwindigkeitsbegrenzern unter Strafe gestellt werden.
Das Gesetz tritt in Kraft mit der Veröffentlichung, d.h. es wird gültig, sobald es vom Präsidenten unterschrieben wurde und im Bundesanzeiger veröffentlicht ist. Wir werden Sie hier, über weitere Möglichkeiten informieren.

Am 17.06.2005 ist das Gesetz gegen Tachomanipulation im Deutschen Bundestag verabschiedet worden, somit werden wir Ihnen nach Inkrafttreten des Gesetzes unseren Service nicht mehr in Deutschland anbieten können. Wir arbeiten aber bereits an anderen Möglichkeiten und werden Sie hier informieren.

Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es noch den Bundesrat passieren.
Diesem soll der Gesetzesentwurf am 8. Juli vorgelegt werden.


http://www.tachoeinstellung-nrw.de/tach ... lation.php

Das Justieren alleine ist NOCH kein Betrug. Das Fahrzeug mit falschen Angaben verkaufen sehrwohl !!!

Tachomanipulation

Verfasst: 14.08.2005, 13:23
von Erik.Ode
Berlin, 17. Juni 2005
Tachomanipulation wird hart bestraft

Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz verabschiedet, mit dem das Verfälschen der Messdaten eines Wegstreckenzählers unter Strafe gestellt wird. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe wird damit eine Gesetzeslücke geschlossen. „Der Kilometerstand eines Fahrzeugs spielt bei der Kaufentscheidung eines Gebrauchtwagens eine ganz wesentliche Rolle. Im Interesse aller ehrlichen Verkäufer und Käufer wollen wir die Aussagekraft des Wegstreckenzählers schützen. Wer den Wegstreckenzähler manipuliert, soll daher künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Auch die Mitarbeiter von Werkstätten, die im Auftrag elektronische Kilometerzähler zurückstellen, sollen künftig bestraft werden “, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Einschlägige Internetseiten werben sogar dafür, dass eine Tachomanipulation straflos sei. Dem schieben wir mit unserem Gesetz endgültig einen Riegel vor“, sagte Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe.

Nach geltendem Recht ist das Zurückstellen von Kilometerständen nur dann strafbar, wenn es sich um eine vorsätzliche Hilfeleistung zu einem konkreten strafbaren Betrug handelt. Eine solche Absicht ist denjenigen, die das Verändern von Wegstreckenzählern als allgemeine Dienstleistung anbieten, in der Regel schwer nachzuweisen. Allerdings macht die Manipulationen von Kilometerzählern letztlich nur Sinn, wenn andere Personen (Käufer, Versicherungen, Leasingfirma etc.) über den tatsächlich gefahrenen Kilometerstand, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt, getäuscht werden. Deshalb ist es erforderlich, schon das bloße Verfälschen von Kilometerständen zu sanktionieren. Das Gesetz wird dabei die Verwendung von Computerprogrammen unter Strafe stellen, aber auch eine mechanische Einwirkung, wie etwa das Drehen an der Tacho-Welle. Geschützt werden alle Arten von Wegstreckenzählern, mit denen Kraftfahrzeuge (Pkw, Motorräder etc.) ausgerüstet sind. Verboten werden soll auch, Computerprogramme zum Zwecke der Verfälschung der Messdaten herzustellen und sich oder anderen zu verschaffen.


http://www.bmj.de/enid/58.html?presseartikel_id=2169