Gebrauchtwagenkauf Scheckheft-gepflegt
Verfasst: 17.03.2004, 17:35
Ein Autokäufer hatte sich beim Kauf eines vier Jahre alten Gebrauchtwagens vom Verkäufer überzeugen lassen, dass das Fahrzeug scheckheft-gepflegt sei. Als er aber nach kurzer Zeit feststellte, dass im Scheckheft lediglich eine Inspektion eingetragen war, wollte er den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückgängig machen.
Die Anfechtung war erfolgreich. Die Richter argumentierten, bei Privatkäufen ist das Scheckheft oft der einzige Hinweis auf den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs. Es genügt nicht, wenn der Verkäufer darauf hinweist, dass er den Wagen gemäß dem Scheckheft gepflegt und die restlichen Inspektionen selber durchgeführt habe. Zur Scheckheft-Pflege gehören fachgerechte Inspektionen in einer Fachwerkstatt.
LG Paderborn; Az.: 4 O 343/99
Die Anfechtung war erfolgreich. Die Richter argumentierten, bei Privatkäufen ist das Scheckheft oft der einzige Hinweis auf den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs. Es genügt nicht, wenn der Verkäufer darauf hinweist, dass er den Wagen gemäß dem Scheckheft gepflegt und die restlichen Inspektionen selber durchgeführt habe. Zur Scheckheft-Pflege gehören fachgerechte Inspektionen in einer Fachwerkstatt.
LG Paderborn; Az.: 4 O 343/99