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Beim Autoverkauf versehendlich falsche PS Zahl angegeben
Verfasst: 15.07.2005, 16:51
von Fusi10
Hallo,wer hat Ahnung! Habe einen Alfa 147 an einen Händler verkauft. Bei PS Habe ich 120 angegeben.Ich war auch ganz sicher das es stimmt.Jetzt hat der Händler den Wagen überführt,ruft an und sagt der Wagen hat nur 105 PS. Er hatte den Brief und den Schein bei der Übergabe gesehen ,aber wohl auch nicht drauf geachtet.Jedenfalls will er jetzt 400 Euro zurück. im Kaufvertrag steht aber nur ,das ich einen Alfa 147 verkaufe. Was soll ich tun?????
Verfasst: 15.07.2005, 18:02
von Erik.Ode
Wenn die 400,- Euro gerechtfertigt sind ( lt. Schwacke o.ä. ), dann zurückerstatten.
Ehrlich wert am Längsten.
Verfasst: 15.07.2005, 18:41
von Fusi10
War aber wirklich ein Versehen,habe mir die Daten bei Mobile und Autoscout rausgezogen und bin wirklich nicht auf den Gedanken gekommen das 120 PS falsch ist.Sind 15 PS 400 Euro wert?
Verfasst: 15.07.2005, 19:47
von Erik.Ode
Keine Ahnung. Schaue doch mal bei den einschlägigen Seiten ( autoscout u.a. ).
Verfasst: 20.07.2005, 13:54
von Melli
ohne den rechtlichen hintergrund zu wissen.
aber der händler hat ja den kaufvertrag unterschrieben, das auto begutachtet und auch brief und fahrzeugschein erhalten.
hätte ihm das dann nicht auffallen müssen ?
die frage ist imho ob ihm ein schaden deshalb entstanden ist (er wird dies wahrscheinlich bejahen)...ist kein schaden entstanden, weil das auto noch gar nicht zum verkauf steht, sind die 400 euro sichelrich nicht angebracht.
allerdings ist das meine meinung, keine verbindliche rechtsauskunft.
Verfasst: 20.07.2005, 14:23
von Frankie
Hallo Fusi 10
Gegenfrage: wie würdest du den Fall sehen wenn du der Käufer wärst?
Ich habe gerade mal eine DAT-Bewertung gemacht mit einem 2001er Alfa 147 und siehe da, der Unterschied im Händlereinkauf zwischen einem 105 PS zu einem 120 PS beträgt ca. 400,00 Euro.
Keine Ahnung wie das rechtlich aussieht weil du ja keine PS im Vertrag angegeben hast aber moralisch bist du im Unrecht.
Ich würde versuchen mich mit dem Händler auf eine Summe von 200,00 Euro zu einigen, und gut ist.
Fair geht vor
Gruß
Frankie
Verfasst: 21.07.2005, 10:52
von Melli
fair geht vor, klar, wenn es eine privatperson ist seh ich das ein.
aber ein händler, der ja nicht das erste mal ein auto ankauft sollte sich doch wenigstens den fahrzeugschein mal etwas genauer ansehen, bevor er den wagen übernimmt oder nicht ?
Verfasst: 21.07.2005, 11:49
von Frankie
Melli, es stimmt das der Händler in die Fahrzeugpapiere schauen sollte aber der Besitzer des Autos sollte genausogut wissen was er zum Kauf anbietet.
Darum ja auch mein Vorschlag sich auf 200,00 Euronen zu einigen.
Gruß
Frankie