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Unfall mit Teilschuld, Ausgleichszahlung VK???

Verfasst: 13.07.2005, 15:11
von RauHeino
Hallo,

Ich hatte im vergangenen Jahr einen ziemlich dummen Unfall.
Die aufnehmenden Polizeibeamten meinten klarer Fall, 100% mein Verschulden, ich stand auf dem Standpunkt 0% mein Verschulden und machte deshalb Fotos am Unfallort.
Ich habe trotzdem noch am gleichen Tag den Unfall meiner Haftpflichtversicherung gemeldet, mit dem Vermerk das ich der meinung bin an dem Unfall unschuldig zu sein und habe Ihnen auch meine Fotos zukommen lassen.
Meine Versicherung zahlte daraufhin an den Unfallgegner 50% seiner entstandenen Kosten.
Auch ich stellte meine Forderung an die gegneriche Versicherung, aber diese weigerte sich zu zahlen.
Also nahm ich meine Vollkasko in Anspruch.
Diese teilte mir mit das Sie nun die gegneriche Versicherung zu 50% in Regress nehmen würde, da Sie auch nur von einer Teilschuld meinerseits ausginge. Sie sagten mir sie würden sich bei mir Melden wenn dieses Geld bei Ihnen eingehen würde, dann könnte ich einen Teil meiner Höherstufung in der Vollkasko von Ihnen zurückverlangen (50%).
Desweiteren übersendeten Sie mir eine Aufstellung wo meine Höherstufung beziffert wurde (bis ca. Jahr 2020).
Da ich meine Vollkaskoversicherung für diesen PKW kündigen wollte fragte ich nach ob ich dann Probleme mit der Ausgleichzahlung bekommen könnte, dieses wurde aber mit der erklärung verneint, das ich zum Zeitpunkt des Unfalls eine VK besessen hätte und auch wenn ich aktuell keine VK besitzen würde mir der Schaden entstanden ist.
Also kündigte ich die VK.
Nun, nachdem die gegneriche versicherung 50% des Schadens anerkannt hat weigert Sie sich meine Ausgleichszahlung zu leisten mit der Begründung ich müsste diesen Schaden belegen, das heißt für jedes Jahr nachweisen, das noch eine Vollkaskoversicherung besteht??
Ist das Rechtens???
Hat hier jemand erfahrungen??

Vielen Dank
Heino