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Zulassung am Erst- oder Zweitwohnsitz?

Verfasst: 10.07.2005, 15:07
von Cruiserin
Hallo!

Ich habe mein Auto am Zweitwohnsitz angemeldet, weil ich das Kennzeichen von dort haben wollte und ich auch relativ sicher bin, dass die Versicherung günstiger ist.
Nun kommen mir aber Zweifel, ob da auch der Versicherungsschutz gewährleistet ist ...
Bin ich verpflichtet, am Erstwohnsitz anzumelden?
Prüft die Versicherung das irgendwie nach und kann ich aufgrund dessen evtl. den Versicherungsschutz verlieren?

Danke!

Verfasst: 12.07.2005, 16:34
von Insider
Keine Sorge, Cruiserin,

1.623.376 Autos sind in Deutschland an Zweitwohnsitzen zugelassen, an denen außer dem Namensschild der Eltern nichts an den Fahrzeughalter erinnert.
Kannst Du unbesorgt so machen.

Gruß

Insider

Verfasst: 13.07.2005, 15:11
von Cruiserin
Das klingt ja sehr beruhigend! Danke!