Seite 1 von 1

Jahreswagen vom Händler..nur Restgarantie oder auch 2 Jahre?

Verfasst: 23.06.2004, 13:41
von rollercoaster
Hallo..
Folgendes Problem.
möchte gerne einen (fast) Jahreswagen (EZ 5 /03)
von einem Händler kaufen.
bei Detailfragen, kam das Gespräch auch auf die Händlergarantie.
Da der Wagen noch keine 2 Jahre alt ist gilt bis zum Ablauf der 2 Jahre die Herstellergarantie...(logisch).
Aber was ist danach?? Muß der Händler bis zu einem Zeitraum von 2 Jahren( nach Kauf !!)eine Händlergarantie geben???
oder ist mein Garantieanspruch mit Ablauf der Herstellergarantie erloschen???
Bitte um ein paar Infos....
Danke für eure Hilfe... :D

Garantie / Gewährleistung bei Jahreswagen usw.

Verfasst: 23.06.2004, 16:58
von tom
Hi rollercoaster.

Das mit der Herstellergarantie ist klar :!:

Normalerweise muss der Händler eine Gewährleistung von 2 Jahren geben, wir aber in der Regel auf 1 Jahr verkürzt. Das machen die meisten Händler um das eigene Risiko etwas zu verringern, das ganze ist rechtlich gesehen auch OK. :arrow:

Für das erste halbe Jahr gilt dann, das der Händler jeden defekt der auftritt auf seine kosten instand setzen muss, ohne wenn und aber. :wink:

Im zweiten Halbjahr müssen Sie beweisen, das der Mangel schon von Anfang an da gewesen ist, da wir es schon etwas schwieriger. :?

Wenn die Werksgarantie vorbei ist und es geht was kaputt kann der Händler einen Kulanzantrag ans Werk stellen, der Hersteller entscheidet dann ob er die Kosten oder einen Teil der Kosten übernimmt. :shock:

Verfasst: 25.06.2004, 14:28
von rollercoaster
Hallo Tom..
Danke für die schnelle Antwort....
schönes Wochenende...