Eu-Neufahrzeug erwies sich als nicht ganz neu!!!
Verfasst: 28.06.2005, 22:40
Ich habe Ende September 2004 in einem Autohaus ein Eu-Neufahrzeug gekauft. Das Autohaus hat den Wagen nicht vermittelt, sondern in eigenem Namen verkauft. Als ich einen Glatteisunfall hatte (Kratzer am Auto von der Leitplanke), stellte sich heraus, dass das Auto schon einmal komplett (außer Dach und Heckklappe) lackiert wurde. Der Händler zögerte seine Entschädigung zwei Monate hinaus und bot mir dann eine Preisminderung von 1000,- Euro an. Ich war nicht einverstanden. Als ich zur Werterhaltung das Auto zur Inspektion brachte, fiel mir im Serviceheftchen auf, dass ich nur der Zweitbesitzer des Wagens bin. Erstbesitzer ist eine Firma auf Gran Canaria (obwohl das Auto bei Barcelona gebaut wurde), ein spanisches Kennzeichen ist eingetragen. Das Autohaus behauptet nun, es sei nicht bekannt gewesen, dass das Auto bereits angemeldet war. Obwohl das Serviceheft von diesem Autohaus gestempelt wurde (und zwar auf der Seite des Zweitbesitzers)! Der Händler behauptet obendrein noch, es wäre normal, dass ein Eu-Fahrzeug bereits angemeldet war, denn sonst dürfe es nicht ins Ausland verkauft werden! Das Ganze kommt mir ehrlich gesagt ziemlich spanisch vor! Das Auto hat neu 11.500 Euro gekostet (inklusive 200,- Euro Überführung), der Händler will das Auto für 9300 Euro zurückkaufen (Laufleistung 17400 km, der Glatteisschaden wurde nicht ausgebeult, sondern nur gespachtelt und lackiert). Ich bin der Meinung, er zieht mir zuviel Geld ab! Erschwerend kommt hinzu, dass es sich bei dem Händler um nahe Verwandschaft meines Lebensgefährten handelt. Ich brauche dringend Ihre Hilfe! Gibt es zu ähnlichen Fällen bereits Gerichtsurteile oder ging es schon einmal jemandem ähnlich? Vielen Dank