Schweiz: Fahrzeug eingezogen . . . . .

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number1
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Schweiz: Fahrzeug eingezogen . . . . .

Beitrag von number1 »

Geschichte:

Junger Mann (B) mit besonderem Fahrstil, einschlägig "vorbestraft", leiht sich das Auto seines Freundes (A) und macht sich einer groben Verkehrsregelverletzung schuldig. Polizei resp. Untersuchungsrichteramt lassen das Fahrzeug einziehen.

Urteil: Das Schweizerische Bundesgericht (höchste Gerichtsinstanz der Schweiz) bestätigt die Massnahmen. Das Auto wird definitv eingezogen und an den Meistbietenden versteigert. Der Resterlös nach Abzug aller Kosten wird dem ehemaligen Besitzer (A) zugesprochen.

Blöd daran: A hat sich das Auto geleast. Er sitzt nun auf einem kleineren Haufen Schulden, B hat zusätzlich mächtig Strafe zu zahlen.


Begründung des Gerichts (sinngemäss): A wusste vom Fahrstil von B und dessen Verurteilungen / Bussenliste. Er hat es bewusst in Kauf genommen, dass B mit seinem Auto nicht auf einmal einen seriösen Fahrstil pflegen wird.


Tja, dumm gelaufen . . . . . . Wie sieht das bei Euch aus?
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