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Geschwindigkeitsüberschreitung

Verfasst: 28.06.2005, 15:24
von zao
Während meines Praktikums bei der Polizei ist heute morgen eine Person mit Tempo 106 km/h fotografiert worden, wo nur 50 km/h erlaubt waren. Die Stelle war ein Ortseingang. Wie sieht das Strafmaß in diesem Fall aus? GIlt dies noch als außerorts oder geht man davon aus, dass die Geschwindigkeit ohne Radarkontrolle in diesem Ort nicht minder gebremst wurde und nimmt deshalb innerorts ?

Verfasst: 28.06.2005, 16:10
von Erik.Ode

Verfasst: 29.06.2005, 20:03
von Cardriver
Normalerweise muss der Abstand zum Ortsschild 100-200m betragen. Bei einer gefählichen Kurve kann der Abstand auch auf 50m reduziert werden.