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Wie ist das mit der Garantie?

Verfasst: 22.06.2004, 17:48
von Julez
Hi!

Habe gestern im Bayerischen Fernsehen gesehen, dass es für DEUTSCHE Neuwagen keine Garantie, sondern nur noch Gewährleistung gibt (mit Ausnahme von einigen wenigen). Bei mir dreht sichs um einen neuen Golf V.

Hab ich auf den Golf Garantie oder Gewärleistung?

Und was ist der Unterschied?!?!?!?!

Danke im Voraus! 8)

Garantie und Gewährleistung

Verfasst: 23.06.2004, 01:48
von tom
Hi Julez,

ab dem 01.01.2002 trat die Neuregelung des Schuldrechts in Kraft mit erheblichen Änderungen für gewerbliche Verkäufer. Denn ab diesem Zeitpunkt gilt beim Verkauf von Gebrauchtwagen an Privatpersonen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Ein Ausschluss durch Geschäftsbedingungen wie bisher ist dann nicht mehr möglich, lediglich ihre Begrenzung auf ein Jahr.

Darüber hinaus besteht in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr, d. h., der gewerbliche Verkäufer muss nachweisen, dass ein im ersten Halbjahr aufgetretener Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war.

Auch für Neuwagen gilt das gleiche, alle Neufahrzeuge die nach dem 01.01.2002 gekauft wurden gilt die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.

Garantie ist soviel ich weis eine freiwillige Leistung des Herstellers, die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und soll dem Verbraucher einen gewissen Schutz bieten.

Leider habe ich nichts über die Garantiebedingungen von VW finden können, vielleicht kennt einer die genauen Garantiebedingungen von VW diese müssten eigentlich auf einem Kaufvertrag von VW stehen.