Händlergarantie
Verfasst: 18.06.2005, 14:32
Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich der gesetzlich festgeschriebenen Händlergarantie. Habe mir vor 2 Monaten einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Gestern war auf einmal ein Bohrmaschinengeräusch aus dem motorraum zu hören, welches immer lauter wurde und der Motor fing an zu klappern, zudem stank es nach verbranntem und als ich die Motorhaube aufmachte qualmte es. Soviel zur Vorgeschichte. Nun interessiert mich in erster Linie aber nicht, was am KFZ kaputt ist, sondern nehmen wir an es handelt sich um einen Motorschaden, wie es sich mit der Garantie verhält. Das Problem ist nämlich, dass ich das KFZ im 300KM entfernten Hamm gekauft habe. Wäre es bei einer solchen Distanz zumutbar das KFZ an besagten Ort zu befördern? Bzw. gibt es eine gesetzlich festgelegte Kilometergrenze bis zu der das Fahrzeug dem Händler zugeführt werden muss, damit er selbst den Schaden beheben kann?
Ich hoffe auf schnelle Antwort
Vielen Dank im Voraus
Ich habe eine Frage bezüglich der gesetzlich festgeschriebenen Händlergarantie. Habe mir vor 2 Monaten einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Gestern war auf einmal ein Bohrmaschinengeräusch aus dem motorraum zu hören, welches immer lauter wurde und der Motor fing an zu klappern, zudem stank es nach verbranntem und als ich die Motorhaube aufmachte qualmte es. Soviel zur Vorgeschichte. Nun interessiert mich in erster Linie aber nicht, was am KFZ kaputt ist, sondern nehmen wir an es handelt sich um einen Motorschaden, wie es sich mit der Garantie verhält. Das Problem ist nämlich, dass ich das KFZ im 300KM entfernten Hamm gekauft habe. Wäre es bei einer solchen Distanz zumutbar das KFZ an besagten Ort zu befördern? Bzw. gibt es eine gesetzlich festgelegte Kilometergrenze bis zu der das Fahrzeug dem Händler zugeführt werden muss, damit er selbst den Schaden beheben kann?
Ich hoffe auf schnelle Antwort
Vielen Dank im Voraus