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E 270 Mängel, Dekra und Gewährleistung
Verfasst: 17.06.2005, 18:00
von Tony Mahony
Ich habe am 30 April 2005 meinen Gebrauchten E270 CDI Avantgard (Bj. 06/2002, 50000km) von einem Mercedes Vertragshändler abgeholt. Hier wurde mir ein Dekra-Siegel in die Hand gedrückt welches mir bestätigen soll, daß dieses Fahrzeug ohne Mängel ist. Habe dann in der ersten Woche festgestellt, daß die Lüftung pfeift und habe den Verkäufer angerufen und ihm dieses berichtet. Er hat mir gesagt er hat Vertrauen in die Niederlassung meines Ortes und ich soll das beheben und mich dann bei ihm melden. In der Niederlassung haben die dann festgestellt, daß eine Düse defekt ist und diese wurde dann auch ersetzt. Als ich ihm das dann berichtete hat er mir gesgt er habe damit nichts zu tuen und er würde sich an den Kosten (700€) nicht beteiligen da dieser Fehler von der Dekra nicht festgestellt worden ist.
Seitdem sind bei mir das Motorsteuergerät, der Bremslichtschalter und Kraftstoffzufuhrschläuche kaputt gegangen. Alles innerhalb des ersten Monates. Auch der Schalthebel mit Lagerbock ist defekt. Was immer das sein mag produziert es Geräusche unter dem Auto die aber noch sehr selten sind und deshalb konnte erst jetzt ein Mechaniker in der Niederlassung diese Geräusch auch hören und mir sagen was das für ein Schaden ist. Die Reparatur würde auch 600 € kosten. Der Händler sagt bei allen Mängel, daß das Dekra-Siegel nichts davon erwähnt und will sich an gar nichts beteiligen. Das Motorsteuergerät und die Schläuche wurden von der Mercedes-Niederlassung (nicht vom Händler) auf Kulanz erneuert. Den Bremslichtschalter habe ich noch hingenommen, da dieser auch plötzlich kaputt gehen kann, aber die anderen Schäden können doch nicht alle so plötzlich auftreten.
Muß ich jetzt auf den 700€ sitzenbleiben? Muß ich die Reparatur des Schalterhebels auch selber zahlen?
"ESP Defekt Werkstatt aufsuchen" hat mir das Kombiinstrument auch schon einmal gemeldet.
War heute bei einem Anwalt und der hat mir gesgt, daß ich die Beweislast hätte durch das Dekra-Siegel wäre der Händler davon befreit. Normal hätte er diese in den ersten 6 Monate. Stimmt es, daß der Händler damit aus dem Schneider ist?
Was kann ich machen?
Hilfe!!!
Verfasst: 17.06.2005, 23:58
von Tscheeses
Anwalt ist immer gut, nur diese Aussage ist etwas komisch. Soweit ich weiß bezieht sich das DEKRA siegel nur auf Aüßelich erkennbare Mängel. Das Heißt, die nehmen das Auto auf die Hebebühne und checken es durch, so wie es bei der HU gemacht wird. Alle von Dir Beschriebenen Mängel sind nicht in der Untersuchung erkennbar.
Ich würde auf meine Gesetzliche Gebrauchtwagengarantie pochen.
Verfasst: 20.06.2005, 12:26
von aci
Hallo, da bist du aber offenbar an einen Armleuchter von Anwalt geraten. Das DEKRA-siegel hat mit der Gebrauchtwagen-garantie nichts zu tun!!.
Frage: Hast du diese Garantie in Form einer Garantieversicherung (üblich) oder steht der Verkäufer (Händler) dafür ein

Verfasst: 20.06.2005, 21:58
von Frankie
aci hat geschrieben:Hallo, da bist du aber offenbar an einen Armleuchter von Anwalt geraten. Das DEKRA-siegel hat mit der Gebrauchtwagen-garantie nichts zu tun!!.
Frage: Hast du diese Garantie in Form einer Garantieversicherung (üblich) oder steht der Verkäufer (Händler) dafür ein

Um das mal klar zu sagen: das Dekra-Zertifikat bescheinigt dem Händler das das Fahrzeug bei Übergabe an den Käufer mängelfrei war!
Wenns dann hart auf hart kommt entscheidet letztendlich der Richter über "normalen Verschleiß" oder nicht!
Ob die von Dir genannten Mängel als "normal" oder eher "nicht normal" für ein Fahrzeug dieser Baureihe gelten, vermag ich Dir leider nicht zu sagen.
Aber eins ist sicher: "Vor dt. Gerichten wird kein Recht gesprochen, sondern ein Urteil gefällt"!!
Hilft auch nicht weiter - ist aber nunmal Stand der Dinge!
Gruß
Frankie
Verfasst: 21.06.2005, 08:21
von aci
der gute Thony Mahony sollte einmal die geposteten Fragen beantworten, wenn er einen Rat haben möchte. Er hat doch 100% ig eine Garantie auf das Fahrzeug erhalten
Grüße aci
Verfasst: 22.06.2005, 13:20
von Tony Mahony
Garantie habe ich bekommen jedoch nicht auf alle Teile. Die Düse war z.B. nicht dabei und die Schaltung ist auch nicht dabei laut der Garantie.
Verfasst: 23.06.2005, 12:30
von Auto-Chris
Hallo Tony,
hier klicken und bis unten weiterlesen:
http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewto ... ght=#11427
... und mach Dich schlau über den
Unterschied zwischen
Garantie und
Gewährleistung, bis Du ihn in eigenen Worten wieder geben kannst. Derart hingewiesen sollte Dein Händler Dein Anliegen zu Deiner Zufriedenheit erledigen.
Chris
Verfasst: 25.06.2005, 17:17
von Tony Mahony
Ich kenne schon den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Woran ich mich bei dieser Sache dran störe ist, daß mir der Anwalt gesagt hat die Beweislast würde jetzt bei mir liegen und ich jetzt beweisen müßte, daß diese Fehler bei Übernahme schon da waren. Alles durch ein Dekra-Gutachten bei dem ich nicht dabei war und bei dem diese Teile gar nicht überprübar gewesen wären. Wie will einer von der Dekra von aussen sehen ob die Düse defekt ist oder ob der Heizungskasten dicht ist? Alles fragwürdig?
Verfasst: 27.06.2005, 18:57
von Auto-Chris
Die Beweislast liegt doch während der ersten Hälfte der Gewährleistungsfrist beim Händler. Das sollte ein Gutachten, Siegel oder sonst was nicht aufheben. Such nach einem Anwalt der in Kfz-Handels-Recht spezialisiert ist. Der kann/darf Dich in Deinem Fall konkret beraten.
Verfasst: 30.08.2005, 17:41
von Dschaydee
>und der hat mir gesgt, daß ich die Beweislast hätte durch das Dekra-Siegel wäre der Händler davon befreit
Das ist Quark! Das DEKRA-Siegel ist ein Werbe-Gag, mehr nicht. Die von der DEKRA schwören halt, dass alles i.O. war, als Sie die Kiste auf der Bühne hatten. Was wissen die, was danach passiert ist, wer dran rumgeschraubt hat usw. usf.
Wenn Dein Händler ein gewerblicher Händler war, hast Du mindestens 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung. Mehr verkürzen geht über Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht. Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast für das Vorliegen der Mängel um. Kauf im April 2005?, dann läuft die Frist bis Oktober. Mach Dir eine Mängelliste. Dann nimm die gelben Seiten, am besten eine Uraltausgabe, dort suchst Du unter Rechtsanwälte/Tätigkeitsschwerpunkte nach Verkehrsrechtsanwälten und guckst dir einen aus. Dann schaust Du in die aktuellen gelben Seiten und wenns den immer noch gibt und er immer noch Verkehrsrecht macht, mach einen Termin und sag bei der Terminsvereinbarung mit der Sekretärin, dass die Gewährleistungsfrist bald abläuft. Dann nimm Deine Mängelliste mit zum Anwalt und klär dort die Sache. Es gibt ne Menge wenns und abers in so einer Sache, so dass ich Dir hier keine endgültige und eindeutige Antwort geben kann. Aber Du solltest schnell handeln. Nach den sechs Monaten wirds nicht unmöglich, aber wesentlich schwieriger.
Problem ist allerdings, dass Du eine andere Werkstatt mit Reparatur beauftragt hast. Ob er diese Kosten tragen muß, könnte ein Problem werden, aber mit den anderen Mängeln mußt Du ihn unbedingt rankriegen, sonst bleibst Du auf den Kosten auch sitzen.
Ist eigentlich die _Hersteller_garantie schon abgelaufen? Ich weiss nicht, wie lange die bei Mercedes ist. Wäre aber nur eine Parallelgeschichte. Lass Dich mit der Klärung dieser Frage nicht hinhalten. Auch ein Anwalt braucht Zeit, um die notwendigen Schritte mit angemessener Fristsetzung und diesem ganzen Kram vernünftig hinzubekommen. Also auf jeden Fall auch zum Anwalt.
Gruss
Dschaydee