Seite 1 von 1

Verkauf von Reimporten

Verfasst: 13.06.2005, 10:27
von Confi
Hallo Leute,

habe mal ne Frage. Wenn ich ein Reimport verkaufe, muss ich es 1. Angeben? habe gehört ja, gibt es da gesetzliche Regelung?
und zweitens:
Sind gebrauchte Reimporte billiger bzw. weniger Wert? gibt es dann eine pauschale Wertminderung oder ist es sehr spezifisch von der Marke des Importes?

Wäre nett dies zu wissen, möglichst mit Angaben von gesetzlichen Bestimmungen.

Danke schon jetzt für Eure Mühe

Gruss

Confi

Verfasst: 13.06.2005, 22:00
von willi
Hi Confi,

also, wenn ich Eric.Ode hier mal zitieren darf:
EU-Importwagen muss geoutet werden - Will der Besitzer eines EU-Importwagens sein
Fahrzeug verkaufen, so muss er den Kaufinteressenten auf den EU-Import hinweisen, andernfalls
er einen Teil des Kaufpreises erstatten muss, da allgemein bekannt ist, dass importierte Pkw
günstiger sind. (LG Düsseldorf, 24 S 548/02)
http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewto ... 1805#11805

Das gleiche Thema bei:
http://kfz-auskunft.de/autoforum/ftopic3916.html :wink:

Hast Du mal die "Suchen"-Funktion in unserem Forum getestet :lol:

Verfasst: 14.06.2005, 09:38
von Confi
Hallo Willi,

danke für die schnelle Antwort :)

Diesen Post hab ich auch schon gesehen. Weisst Du ob man bei Re-Importen noch differenziert von welcher Marke das Fahrzeug ist. z.B. bei Kia gibt es prozentual gesehen höhere nachlässe als bei Mercedes?

Gruss

Confi

Verfasst: 14.06.2005, 17:20
von Insider
Hallo Confi,


wie Du vielleicht schon gesehen hast, bin ich (und andere) anderer Meinung als bspw. "Eric.Ode".

Siehe hierzu auch den oben schon erwähnten link
http://kfz-auskunft.de/autoforum/ftopic3916.html

Warum auch solltest Du das angeben müssen?

Identische Ausstattung vorausgesetzt, ist ja der einzige Grund, den ein Käufer ins Feld führen könnte, die typisch deutsche "Errungenschaft" Neid&Missgunst.

Und, wie schon gesagt, eine Verpflichtung, dies anzugeben, käme einer Diskriminierung von Käufern eines EU-Neufahrzeugs gleich, d.h. derjenigen, die sich das Ihnen zustehende Recht nehmen, vom Binnenmarkt zu profitieren.
Genau das ist erklärtes Ziel der EU-Politik und -Gesetzgebung.
Dem entsprechend gibt es natürlich, entgegen dem, was Du "gehört" hast (von wem??), keine "gesetzliche Regelung".
Ganz im Gegenteil: es gibt gesetzliche Regelungen" (Details wären jetzt zu aufwändig), die Dir erlauben, die Importeigenschaft nicht anzugeben.

Ich weiß, dass ein solcher Rat, insbesondere für Nicht-Insider, etwas gewagt ist, ich würde Dir aber empfehlen, es drauf ankommen zu lassen und ggf. (wenn der Käufer hinterher meckert) den EUGH anrufen.

Dafür ist er schließlich da.
Ist natürlich alles einfacher, wenn man eine Rechtschutzvers. hat.

Gebrauchte "Re-Importe" (besser: "EU-Importe", weil nicht jedes Auto in Deutschland produziert wird) sind oft billiger, natürlich nicht weniger wert, natürlich gibt es keine "pauschale Wertminderung" und, wie gesagt, schon gar keine "gesetzlichen Bestimmungen". Und wenn es sie gäbe, verstießen sie gegen EU-Recht und wären unwirksam.
Die als rückständig und langsam bekannten Deutschen werden allerdings die letzten sein, die das verstehen werden. Einige Zeit nach den Usbeken und lange Zeit nach den Rumänen...

Wenn Du, um auf Deine letzte Frage einzugehen, ein sehr gesuchtes Mercedes-Modell hast, sagen wir mal einen SL kurz nach der Neuvorstellung, ist es völlig wurscht, ob der in Deutschland, Norwegen oder Takatukaland ausgeliefert wurde, sofern Takatukaland zur EU gehört.
Du kriegst einen Bombenpreis dafür.
Das war übrigens bei sehr gesuchten Modellen immer schon so, auch vor zwanzig Jahren.
Ein neu vorgesteller SL, auch wenn er aus Italien importiert wurde, konnte zu Anfang seiner Modellkarriere immer schon über Listenpreis wieder verkauft werden.
KIA ist vielleicht ein noch besseres Beispiel: wenn Du vor, sagen wir einem Jahr, einen Sorento CRDI zum Verkauf angeboten hast, konntest Du den deutschen Listen-Neupreis dafür erzielen, teilweise mehr.
Die Lieferzeit für dieses überflüssige Angeberauto lag nämlich bei einem Jahr. Und das bedeutet in der Marktwirtschaft: hohe Preise.
Wolltest Du einen KIA Sephia (ich glaub', so heißt das grauenvolle Gefährt) gebraucht verkaufen, machtest Du damit immer einen gigantischen Verlust, egal ob der ein zwei, drei, fünf oder hundert Jahre alt war und wenn der aus Belgien importiert war, war es bei der Struktur der Sephia-Gebrauchtwagenkäuferschaft sicherlich gut möglich, einen noch größen Verlust zu machen.
Es kommt nämlich ganz entscheidend immer auch auf die spezies der Käufer an.
Wer, etwas vereinfach ausgedrückt, einen gebrauchten KIA Sephia kauft, ist blöd. Wer so blöd ist, wird auch nicht verstehen, dass ein Auto nicht deswegen schlechter ist, weil es in Liége statt vierzig km weiter östlich in Aachen (Padborg statt Flensburg, Innsbruck statt Garmisch etc.) ausgeliefert wurde, auch wenn die Dänen 180% Steuern zahlen und die Deutschen gar keine. Diese Zusammenhänge sind dem Käufer des gebrauchten Sephia zu verwirrend...
Einer unserer Kunden hat gerade seinen im Juli 2004 neu gekauften Touran TDI mit einem "Verlust" von € 260.- verkauft. So geht das. Und so machen das viele unserer Kunden.
Geht natürlich nicht mit einem KIA Sephia.
Wenn Du mal mitteilst, um welches Auto es bei Dir geht, kann man Dir vielleicht etwas mehr dazu sagen..

Gruß

Insider

Verfasst: 15.06.2005, 09:39
von Confi
hallo Insider,

vielen Dank für Deine ausführliche Auskunft. Leider ist es ja so, dass man nie wirklich gute Infos erhält für EU-Import, deshalb Dank an Dich für Deine Mühe :)

Gruss Confi

bei mir ging es um einen Touran Tdi 2004er

Verfasst: 15.06.2005, 13:59
von Frankie
Ich würds nicht verschweigen :!:

Artikel aus kfz -betrieb online
Autor: Nina Fiolka
Datum: 31.07.2003
EU-Import darf nicht verschwiegen werden
Um Ersatzansprüchen zu vermeiden, sollte dieser Umstand im Kaufvertrag
stehen
Ein aktuelles Urteil bestätigt: Wer einen EU-Importwagen verkaufen möchte,
muss den Käufer auf diesen Umstand hinweisen. Ansonsten kann der Käufer
nämlich den Kaufpreis mindern, wie das Landgericht Düsseldorf in einem
aktuellen Urteil (Az.: 24 S 548/02) vom 22. April 2003 entschied. Darauf weist
der ADAC hin.
Gerade bei relativ neuen Gebrauchtwagen - im vorliegenden Fall war er erst ein
Jahr alt – begründet der Umstand, dass es sich um einen Importwagen handelt einen
aufklärungspflichtigen "Mangel". Zur Berechnung der Höhe des Betrages muss der Kaufpreis eines
Importfahrzeuges mit dem Wert eines deutschen Modells zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
verglichen werden. Den Differenzbetrag kann der Käufer zurückverlangen.
Das Gericht war außerdem der Ansicht, dass es keinen Unterschied macht, ob es sich beim Verkäufer um
einen Gebrauchtwagenhändler oder um einen Privatmann handelt, weil allgemein bekannt ist, dass
Importfahrzeuge im Schnitt günstiger sind.
31.07.2003
Seite 1 von 1 kfz-betrieb Wochenjournal & Online: EU-Import darf nicht versc...
13.03.04 http://www.kfzbetrieb.de/news/druck/kb_ ... _479905.ht...

Gruß
Frankie

Verfasst: 15.06.2005, 14:59
von Confi
Danke Frankie,

ich werde wohl Deiner Empfehlung nachgehen und EU-Import angeben.

Danke nochmal

bis bald

/bow

confi