Dienstfahrt mit dem eigenen Fahrzeug
Verfasst: 17.03.2004, 17:31
Kommt es bei einer beruflich angeordneten Fahrt im privaten Fahrzeug zu einem Unfall, muss die Firma den Unfallschaden bezahlen.
Das gilt auch dann, wenn der Beschäftigte von seiner Firma eine Kilometerpauschale erhält. So urteilt jedenfalls das Bundesarbeitsgericht.
BAG; Az.: 8 AZR 480/95
Das gilt auch dann, wenn der Beschäftigte von seiner Firma eine Kilometerpauschale erhält. So urteilt jedenfalls das Bundesarbeitsgericht.
BAG; Az.: 8 AZR 480/95