Haftung der Autowerkstatt
Verfasst: 17.03.2004, 17:31
Ein Fahrzeug wurde regelmäßig in einer Werkstatt gewartet. Laut Inspektionsvorschrift war der Wechsel des Zahnriemens an der Reihe.
»Das ist nicht nötig, der hält noch« war die Meinung des Werkstattleiters. Er irrte sich, denn kurze Zeit später blieb das Auto mit Motorschaden liegen.
Nun muss die Werstatt die Kosten für den Austauschmotor übernehmen; so entschieden die Richter jedenfalls.
LG Duisburg; Az.: 4 S 69/95
»Das ist nicht nötig, der hält noch« war die Meinung des Werkstattleiters. Er irrte sich, denn kurze Zeit später blieb das Auto mit Motorschaden liegen.
Nun muss die Werstatt die Kosten für den Austauschmotor übernehmen; so entschieden die Richter jedenfalls.
LG Duisburg; Az.: 4 S 69/95