Seite 1 von 1

Schadensregulierung - wie Bares rausschlagen?

Verfasst: 25.05.2005, 08:52
von Methoz
Moin,

am letzten Samstag hat ein Wagen der örtlichen Müllabfuhr hier in Bremen meinen Wagen in meiner Abwesenheit wohl gerammt. Fahrertür und Kotflügel haben Beulen davon getragen - die Fahrleistung wurde dadurch wohl nicht beeinträchtigt.

Freundlicherweise ist der Fahrer nicht einfach weg, sondern hat mich über die Polizei direkt kontaktiert. Einer Schadensregulierung steht also prinzipiell nichts mehr im Wege.

Nun ist mein Ford Fiesta allerdings Baujahr 1996, also durchaus schon in einem fortgeschrittenen Alter und ich habe eigentlich nicht vor, ein paar Beulen entfernen zu lassen, wenn die Fahrleitung und -sicherheit nicht beeinträchtigt ist.

Die Ford-Vertragswerkstatt bei mir um die Ecke hat mir heute einen Kostenvoranschlag (kein Gutachten) in die Hand gedrückt, die den Schaden mit 1527,67 EUR betiteln. Huh, das liegt wohl kurz unterhalb des Betrages, den das Fahrzeug heute noch an Wert hat!

Deswegen hier halt meine Frage: Wenn ich der Müllabführ diesen Kostenvoranschlag präsentiere, wie schaffe ich das, dass die mir den Betrag überweisen und nicht auf den dummen Gedanken kommen, "nur" den Schaden gegen Rechnung direkt zu übernehmen. Dann hätte ich zwar wieder ein beulenfreies Auto, aber mal ganz ehrlich, das ist der Wagen eigentlich nicht mehr wert... Lieber wäre mir ganz einfach eine Überweisung des Betrags, dann kann ich davon die Bremsen erneuern lassen :wink:

Gibt´s hier gute Tipps und/oder eine "besondere" Vorgehensweise, oder muss ich es einfach probieren und den Kostenvoranschlag der gegnerischen Partei zufaxen?

Greetz,
Methoz

Verfasst: 25.05.2005, 09:22
von Frankie
Hallo,

du schickst den Kostenvoranschlag zum Verursacher des Schadens und bittest um Abrechnung lt. Kostenvoranschlag.

Wenn die gegnerische Versicherung kein Gegengutachten fordert, erfolgt die Zahlung, aber ohne Mehrwersteuer.

Gruß
Frankie

Verfasst: 26.05.2005, 00:01
von soulreaver001
japp die kohle wandert auf dein konto so es keine schwierigkeiten gibt, ob du das auto davon reparieren lässt ist dann dein "bier".

Verfasst: 26.05.2005, 00:13
von Tscheeses
Vorsicht! Bei meinem Motorrad lag ein Schaden der durch Umfallen bzw Umwerfen verursacht wurde knapp unter dem restwert. Die Versicherung vom andern hat mir sage und schreibe 800 Euro Überwiesen, das war die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschafungswert. Und das nur, weil die Reparatur nicht sofort eingeleitet wurde. Der Gutachter, den die Versicherung geschickt hat´, hatte sogar einen höheren Schadensbetrag ausgerechnet als meine Werkstatt im KV.