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Gebrauchtwagen vom Händler nur Defekt

Verfasst: 25.05.2005, 00:20
von chris373
Halli liebe User,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe mir vor ein paar Wochen bei einem Händler eine gebrauchten Audi A6 gekauft (6 Jahre, 11000 Euro). Vertragsbestandteil waren u.a 2 Jahre Garantie (durch eine Versicherung)
Da das Fahrzeug nur noch 1 Jahr Tüv hat wurde mir zugesagt am Ende des Jahres noch die Kosten für TÜV zu übernehmen. Das Fahrzeug wurde mir als Verkehrssicher und in Ordnung übergeben. Bei Durchsicht der Unterlagen zuhause viel mir auf, das ein Fahrwerk eingebaut ist was nicht in den Papieren steht. Also bin ich hin zum Händler, gefragt ob man das nicht eintragen müsse. Der Händler sagte er wisse das nicht und ich solle zur Dekra fahren und es eben eintragen lassen. Die Kosten würden vom Händler übernommen werden. Also bin ich zur Dekra gefahren, der Ing hat sich das alles angeschaut, sagte mir dann das er es nicht eintragen dürfe ich müsse zur Einzelabnahme zum TÜV. Allerdings viel dem Dekra Herrn bei der Überprüfung auf, das die Bremsleitungen vorne beide porös waren. Also bin ich hin zum Händler, hab gemeckert, die Bremsleitungen wurden getauscht. Ein paar tage später bin ich dann zum TÜV zur Einzelabnahme, war soweit kein Problem, doch der TÜV Herr stellte dann noch fest, Stossdämpfer hinten am unteren Limit. Die Kosten für TÜV wurden vom Händler übernommen.

Wieder ein paar Tage später bin ich eine weitere Strecke gefahren, dabei viel mir auf, dass der Spritverbrauch mit ca 19 Litern emens hoch ist und das das Auto im Stand unruhig läuft. Also hin zum Händler, der hat mich an Audi verwiesen. Zuvor wurden von einer freien Werkstatt die Zündkerzen überprüft und gewechselt da diese total verschlissen waren (Kosten 130 Euro, die ich getragen habe) Daraufhin zu Audi in die Vertragswerksatt, Dort wurde festgestellt „Zylinderbank defekt“ ! Das Auto wurde repariert, Kosten ca 2300 Euro die dann die Versicherung und die Selbstbeteiligung der Händler trug. Da ich beruflich auf ein Auto angewiesen war, fragte ich den Verkäufer nach einem Leihwagen (Reperaturdauer 13 Tage) Er meinte er stelle keinen. Also bei der Reperaturwerkstatt einen gemietet, Kosten insgesamt ca 570 Euro wovon aus Kulanz 156 vom ADAC getragen wurden, den Rest mußte ich selber bezahlen. Ferner bekam ich dann noch beiläufig mit, das Garantie von der Verssicherung nur für ein Jahr statt der vereinbarten 2 Jahre gewährt wird / wurde.

Ich habe vom Kaufpreis erst 8000 Euro bezahlt, 3000 bekommt der Händler noch.

Nun meine Fragen:

Muss der Händler die Kosten für die Kerzen tragen?
Muss der Händler die Dämpfer hinten noch wechseln?
Muss der Händler die (rest) Mietwagenkosten tragen?
Kann der Kaufpreis aufgrund der Laufereien gemindert werden?
Muss der Händler die Kosten für die Umschreibung der Papiere (11 Euro) tragen?
Kann ich eine Minderung für das fehlende Jahr Garantie den Preis mindern?

Vielen Dank für eure Tips

LG

Re: Gebrauchtwagen vom Händler nur Defekt

Verfasst: 25.05.2005, 15:38
von Erik.Ode
chris373 hat geschrieben: Nun meine Fragen:

Muss der Händler die Kosten für die Kerzen tragen?
Muss der Händler die Dämpfer hinten noch wechseln?
Muss der Händler die (rest) Mietwagenkosten tragen?
Kann der Kaufpreis aufgrund der Laufereien gemindert werden?
Muss der Händler die Kosten für die Umschreibung der Papiere (11 Euro) tragen?
Kann ich eine Minderung für das fehlende Jahr Garantie den Preis mindern?
Puh, viele Fragen.
Wenn du keine Angst vor Streß hast, dann würde ich alle Forderungen schriftlich formulieren und dem Händler in Rechnung stellen.
Wenn seine Antwort nicht befriedigend ist, einen RA mir der Sache beauftragen.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit eine Schiedsstelle der Kfz-Innung zu befragen. ( dazu einfach mal die Suche benutzen )

Evt. kann Frankie aber noch mehr dazu sagen ?

Re: Gebrauchtwagen vom Händler nur Defekt

Verfasst: 25.05.2005, 16:18
von Frankie
Händler noch.

Nun meine Fragen:

Muss der Händler die Kosten für die Kerzen tragen?
ich denke mal eher nicht (wieviel Km bist du gefahren?)
Muss der Händler die Dämpfer hinten noch wechseln?
was bedeutet am Limit - entweder sind die dicht oder nicht, dazwischen gibbet nixMuss der Händler die (rest) Mietwagenkosten tragen?
Klares NEINKann der Kaufpreis aufgrund der Laufereien gemindert werden?
die Frage sollte Dir lieber ein Anwalt beantworten
Muss der Händler die Kosten für die Umschreibung der Papiere (11 Euro)
tragen?
Ebenso Klares JA
Kann ich eine Minderung für das fehlende Jahr Garantie den Preis mindern?
JA, aber ich würde auf die 2 Jahre Garantie bestehen!
Vielen Dank für eure Tips

LG[/quote]

Verfasst: 25.05.2005, 16:28
von Frankie
Das ist übringends nur meine Meinung und Erfahrung der letzten 25 Jahre im Automobilverkauf.

Ich bin kein Anwalt! :)

hallo

Verfasst: 25.05.2005, 18:23
von chris373
hallo, ich bin zum zeitpunkt des ´kerzenwechsels gerade mal 1000 km gefahren! die kerzen waren völlig runter.
die stößdämpfer sind bei 60% der Leistng, der TÜV Beamte meinte die müssen gewechselt werden (nach 500 km Fahrleistung von mir festgestellt.)

Wie gesagt, das Fahrzeug würde als Mängelfrei und mit angeblich neuer inspektion verkauft!!!!


Wieviel würdest du den preis für das jahr Garantie mindern? so als tip!

LG Chris

Das Ergebniss

Verfasst: 28.06.2005, 11:36
von chris373
Hallo Leute,

in mienr sache gab es ein gerichtliches Ergebniss

Der Händler muß den Motorschaden, die Stoßdämper, das Display und alle anderen Schäden bezahlen. Ferner wurde er verurteilt, die Mietwagenkosten in Form von Sachmangelfolgeschaden zu zahlen.

Also ich habe in allen Punkten gewonnen!!

LG

Chris

Verfasst: 28.06.2005, 12:16
von Erik.Ode
Prima, freue mich für dich. Danke, daß du noch eine Antwort ins Netz gestellt hast. Machen leider nicht viele User.

Eine Frage habe ich noch: Hast du einen RA beauftragt ? Und sind dir dadurch Kosten entstanden ?

hallo

Verfasst: 28.06.2005, 12:49
von chris373
ja ich hatte einen ra beauftragt, kosten muß der händler auch tragen. ferner is noch ein strafverfahren wegen versuchten betruges gegen den händler anhängig, da er die mängel kannte und verschwiegen hat

lg

Verfasst: 25.08.2005, 21:03
von Michl
da hast du aber Schweinglück gehabt.

Bei welchem Gericht wurde das gnaze verhandelt. Hatt bei meinem Fall zwar auch Glück (zu 96,6% gewonnen) aber Gegner zahlt die RA-Gebühren nicht.