Gebrauchtwagen vom Händler nur Defekt
Verfasst: 25.05.2005, 00:20
Halli liebe User,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe mir vor ein paar Wochen bei einem Händler eine gebrauchten Audi A6 gekauft (6 Jahre, 11000 Euro). Vertragsbestandteil waren u.a 2 Jahre Garantie (durch eine Versicherung)
Da das Fahrzeug nur noch 1 Jahr Tüv hat wurde mir zugesagt am Ende des Jahres noch die Kosten für TÜV zu übernehmen. Das Fahrzeug wurde mir als Verkehrssicher und in Ordnung übergeben. Bei Durchsicht der Unterlagen zuhause viel mir auf, das ein Fahrwerk eingebaut ist was nicht in den Papieren steht. Also bin ich hin zum Händler, gefragt ob man das nicht eintragen müsse. Der Händler sagte er wisse das nicht und ich solle zur Dekra fahren und es eben eintragen lassen. Die Kosten würden vom Händler übernommen werden. Also bin ich zur Dekra gefahren, der Ing hat sich das alles angeschaut, sagte mir dann das er es nicht eintragen dürfe ich müsse zur Einzelabnahme zum TÜV. Allerdings viel dem Dekra Herrn bei der Überprüfung auf, das die Bremsleitungen vorne beide porös waren. Also bin ich hin zum Händler, hab gemeckert, die Bremsleitungen wurden getauscht. Ein paar tage später bin ich dann zum TÜV zur Einzelabnahme, war soweit kein Problem, doch der TÜV Herr stellte dann noch fest, Stossdämpfer hinten am unteren Limit. Die Kosten für TÜV wurden vom Händler übernommen.
Wieder ein paar Tage später bin ich eine weitere Strecke gefahren, dabei viel mir auf, dass der Spritverbrauch mit ca 19 Litern emens hoch ist und das das Auto im Stand unruhig läuft. Also hin zum Händler, der hat mich an Audi verwiesen. Zuvor wurden von einer freien Werkstatt die Zündkerzen überprüft und gewechselt da diese total verschlissen waren (Kosten 130 Euro, die ich getragen habe) Daraufhin zu Audi in die Vertragswerksatt, Dort wurde festgestellt „Zylinderbank defekt“ ! Das Auto wurde repariert, Kosten ca 2300 Euro die dann die Versicherung und die Selbstbeteiligung der Händler trug. Da ich beruflich auf ein Auto angewiesen war, fragte ich den Verkäufer nach einem Leihwagen (Reperaturdauer 13 Tage) Er meinte er stelle keinen. Also bei der Reperaturwerkstatt einen gemietet, Kosten insgesamt ca 570 Euro wovon aus Kulanz 156 vom ADAC getragen wurden, den Rest mußte ich selber bezahlen. Ferner bekam ich dann noch beiläufig mit, das Garantie von der Verssicherung nur für ein Jahr statt der vereinbarten 2 Jahre gewährt wird / wurde.
Ich habe vom Kaufpreis erst 8000 Euro bezahlt, 3000 bekommt der Händler noch.
Nun meine Fragen:
Muss der Händler die Kosten für die Kerzen tragen?
Muss der Händler die Dämpfer hinten noch wechseln?
Muss der Händler die (rest) Mietwagenkosten tragen?
Kann der Kaufpreis aufgrund der Laufereien gemindert werden?
Muss der Händler die Kosten für die Umschreibung der Papiere (11 Euro) tragen?
Kann ich eine Minderung für das fehlende Jahr Garantie den Preis mindern?
Vielen Dank für eure Tips
LG
ich habe folgendes Problem:
Ich habe mir vor ein paar Wochen bei einem Händler eine gebrauchten Audi A6 gekauft (6 Jahre, 11000 Euro). Vertragsbestandteil waren u.a 2 Jahre Garantie (durch eine Versicherung)
Da das Fahrzeug nur noch 1 Jahr Tüv hat wurde mir zugesagt am Ende des Jahres noch die Kosten für TÜV zu übernehmen. Das Fahrzeug wurde mir als Verkehrssicher und in Ordnung übergeben. Bei Durchsicht der Unterlagen zuhause viel mir auf, das ein Fahrwerk eingebaut ist was nicht in den Papieren steht. Also bin ich hin zum Händler, gefragt ob man das nicht eintragen müsse. Der Händler sagte er wisse das nicht und ich solle zur Dekra fahren und es eben eintragen lassen. Die Kosten würden vom Händler übernommen werden. Also bin ich zur Dekra gefahren, der Ing hat sich das alles angeschaut, sagte mir dann das er es nicht eintragen dürfe ich müsse zur Einzelabnahme zum TÜV. Allerdings viel dem Dekra Herrn bei der Überprüfung auf, das die Bremsleitungen vorne beide porös waren. Also bin ich hin zum Händler, hab gemeckert, die Bremsleitungen wurden getauscht. Ein paar tage später bin ich dann zum TÜV zur Einzelabnahme, war soweit kein Problem, doch der TÜV Herr stellte dann noch fest, Stossdämpfer hinten am unteren Limit. Die Kosten für TÜV wurden vom Händler übernommen.
Wieder ein paar Tage später bin ich eine weitere Strecke gefahren, dabei viel mir auf, dass der Spritverbrauch mit ca 19 Litern emens hoch ist und das das Auto im Stand unruhig läuft. Also hin zum Händler, der hat mich an Audi verwiesen. Zuvor wurden von einer freien Werkstatt die Zündkerzen überprüft und gewechselt da diese total verschlissen waren (Kosten 130 Euro, die ich getragen habe) Daraufhin zu Audi in die Vertragswerksatt, Dort wurde festgestellt „Zylinderbank defekt“ ! Das Auto wurde repariert, Kosten ca 2300 Euro die dann die Versicherung und die Selbstbeteiligung der Händler trug. Da ich beruflich auf ein Auto angewiesen war, fragte ich den Verkäufer nach einem Leihwagen (Reperaturdauer 13 Tage) Er meinte er stelle keinen. Also bei der Reperaturwerkstatt einen gemietet, Kosten insgesamt ca 570 Euro wovon aus Kulanz 156 vom ADAC getragen wurden, den Rest mußte ich selber bezahlen. Ferner bekam ich dann noch beiläufig mit, das Garantie von der Verssicherung nur für ein Jahr statt der vereinbarten 2 Jahre gewährt wird / wurde.
Ich habe vom Kaufpreis erst 8000 Euro bezahlt, 3000 bekommt der Händler noch.
Nun meine Fragen:
Muss der Händler die Kosten für die Kerzen tragen?
Muss der Händler die Dämpfer hinten noch wechseln?
Muss der Händler die (rest) Mietwagenkosten tragen?
Kann der Kaufpreis aufgrund der Laufereien gemindert werden?
Muss der Händler die Kosten für die Umschreibung der Papiere (11 Euro) tragen?
Kann ich eine Minderung für das fehlende Jahr Garantie den Preis mindern?
Vielen Dank für eure Tips
LG