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Reifengrösse

Verfasst: 23.05.2005, 17:17
von meisterklaus
hallo,

kann jemand einem technischen Laien erklären, warum ich z.B. statt reifengrösse 175/65R14 nicht 175/70R14 montieren darf? Abgesehen von der juristischen Seite, ändert sich z.B. das fahrverhalten?

Dank im Vorraus

Verfasst: 23.05.2005, 20:27
von tdi
Reifenbezeichnung :

175 / 65 R 14

175 mm Reifenbreite
65 % der Breite ist die Reifenflanke hoch,
R = Radialreifen
14 Zoll Durchmesser hat das Loch für die Felge.

175 / 70 R 14:

175 mm Reifenbreite
70% der Breite ist die Flanke hoch,
R = Radialreifen
14 Zoll Durchmesser hat das Loch für die Felge.


Da die Reifenflanke beim 2. Reifen höher ist, ist der Abrollumfang ( die Strecke, die der Reifen bei einer Umdrehung zurücklegt ) größer als beim 1. Reifen.
==> Die Tachoanzeige passt nicht mehr !!!

Verfasst: 23.05.2005, 21:46
von Tscheeses
tdi hat geschrieben:Reifenbezeichnung :

175 / 65 R 14

175 mm Reifenbreite
65 % der Breite ist die Reifenflanke hoch,
R = Radialreifen
14 Zoll Durchmesser hat das Loch für die Felge.

175 / 70 R 14:

175 mm Reifenbreite
70% der Breite ist die Flanke hoch,
R = Radialreifen
14 Zoll Durchmesser hat das Loch für die Felge.


Da die Reifenflanke beim 2. Reifen höher ist, ist der Abrollumfang ( die Strecke, die der Reifen bei einer Umdrehung zurücklegt ) größer als beim 1. Reifen.
==> Die Tachoanzeige passt nicht mehr !!!
Sersn. Kurz für Leute wie mich, die das 5x lasen bis sie das richtig sehen was Du meinst.

14" ist die Felge groß. Mit Loch für die Felge ist der Innendurchmesser der Flanken gemeint.

Wenn Du mit dem Radhaus keine Probleme bekommst beim 2.ten Reifen und den Tacho Neu Justieren lässt kann es sein, das Du die Reifen fahren darfst. Wolgemerkt, es KANN sein, muß nicht.
Ein Bekannter von mir hatte das Prob. Nach der Tachojustierung darf er nun die17"er seiner Wahl mit den Reifen Fahren.