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Freie Werkstattwahl

Verfasst: 20.05.2005, 00:26
von Erik.Ode
Kfz-Gewerbe rät zur
freien Werkstattwahl

Bonn. Nach einem Verkehrsunfall wird Hilfe von Betroffenen gerne angenommen. Doch nicht immer, sagte jetzt ein Sprecher des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes, „zahlt sich die vermeintliche Hilfe in Euro und Cent aus.“

Der Autofahrer vergesse in einem solchen Fall sehr oft, dass er ausnahmslos bei jedem Unfall das Recht auf freie Werkstattwahl habe. Zunehmende Angebote von Versicherern, das Auto in einer so genannte Partnerwerkstatt schleppen zu lassen, entpuppten sich oftmals als beeinträchtigte Leistungen, auf die der Geschädigte Anspruch habe. Insbesondere der Geschädigte eines unverschuldeten Unfalls habe stets Anspruch auf Reparatur in der Fachwerkstatt seiner Wahl zu den dort geltenden Lohnkosten sagte der Sprecher mit dem Hinweis darauf, dass selbst dann wenn der Autofahrer sein beschädigtes Fahrzeug nicht reparieren lasse, die Stundensätze einer markengebundenen Werkstatt von der Versicherung erstattet werden müssen. Fehlende Informationen über die geltende Rechtslage seien zudem Ursache dafür, oftmals auf einen Ausgleich des Wertverlustes zu verzichten. Dass ein Wagen durch den Unfall an Wiederverkaufwert verliere, werde oft vergessen. „Die so genannte merkantile Wertminderung gleicht diesen Verlust finanziell aus; unabhängige Sachverständige beachten das in ihrem Gutachten“, sagte der Sprecher des Kfz-Gewerbes abschließend.

Mittwoch, 18.05.2005


http://www.kfzgewerbe.de

Verfasst: 23.05.2005, 21:28
von Tscheeses
Gutes Thema, gleich mal eine Frage.

Soweit ich Informiert bin soll es ein Gerichtsurteil geben, das eine Freie Meisterwerkstatt gleichzusetzen ist mit einer Partnerwerkstatt eines Automibilkonzerns. Ist das so richtig und wenn ja wo finde ich das Urteil.
Mein Prob ist, das sich der Lack bei meinem Auto auf dem Dach hebt. Es schaut aus wie Rostblasen. Das Fahrzeug hat 10 Jahre Garantie auf Durchrostung. War jetzt beim Hersteller, der das Problem anscheinend bei diesem Modell schon kennt. Der Mitarbeiter hat mir allerdings gesagt das mein Fahrzeug nicht Checkheft gepflegt ist, da die letzt drei Service nicht von einer Vertragswerkstatt sonder von einem freien Meisterbetrieb erledigt wurden. Jeder Service ist gemacht, meist sogar ein paar Kilometer vor dem festgelegten Intervall. Das sind bei mir etwa jedes halbe Jahr.

Was tun sprach Zeuß??

Inspektion nach den Herstellervorgaben

Verfasst: 23.05.2005, 23:13
von Erik.Ode
„Die regelmäßige Inspektion dient
vor allem dazu, die Funktionsfähigkeit
und Betriebsbereitschaft des
Autos optimal zu sichern“, erklärt
Michael Nickel von AUTOMEISTER.
Vom Hersteller gibt es dafür besondere
Vorgaben, die sich auf die Wartungsintervalle
sowie die zu verwendenden
Teile beziehen. Solange alles
exakt nach diesen Vorgaben durchgeführt
wird, bleibt nicht nur das Auto,
sondern auch der Garantie- und
Gewährleistungsanspruch erhalten.

http://www.automeister.com/pdf_files/ku ... be0403.pdf

Kein Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Verfasst: 23.05.2005, 23:14
von Erik.Ode
Die Arbeit einer markenfremden oder freien Werkstatt während des Geltungszeitraums von Herstellergarantien und -gewährleistungen führt nicht zum Wegfall von Garantie und - Gewährleistungsansprüchen von Kunden gegenüber dem Automobilhersteller. Voraussetzung für den Erhalt von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen ist jedoch, dass die Arbeit in der markenfremden Werkstatt fachgerecht und nach Herstellervorgaben ausgeführt wurde und zwischen einem eingetretenen Mangel/Garantiefall und der Arbeit der markenfremden Werkstatt kein kausaler Zusammenhang besteht.

http://www.autohaus-sieberichs.de/html/eu_regelung.html

Verfasst: 24.05.2005, 15:06
von Tscheeses
THX, hoffe ich komme mit diesem Schreiben beimHersteller und dem Wissen der Paragraphen weiter.

Verfasst: 14.02.2008, 13:03
von Prince of Denmark
Aktueller Nachtrag zum Thema freie Werkstattwahl:
Landgericht Coburg, Az.: 32 S 83/07. Auch hier wurde die freie Werkstattwahl ausdrücklich bejaht.

Quelle: Netzeitung

Re: Freie Werkstattwahl

Verfasst: 20.03.2014, 13:12
von Eeser
Finds auch richtig, dass man sich die Werkstatt selbst aussuchen kann. Die Vertragswerkstatt für mein Auto ist ganze 2 Stunden entfernt. Da geh ich lieber zu einer die bei mir in der Nähe ist. Die können mein Auto genauso gut reparieren.

Re: Freie Werkstattwahl

Verfasst: 18.05.2016, 17:28
von Hans35
Richtig so. Alles andere wäre ja auch ziemlich albern.

Re: Freie Werkstattwahl

Verfasst: 13.11.2016, 17:58
von dersmartsparer
Mit der freien Werkstattwahl kann man auch richtig Geld sparen. Bei mir waren es für meinen BMW bei 2 unterschiedlichen Reparaturen jeweils immer 50% im Vergleich freie Werkstatt vs Vertragswerkstatt zu Gunsten der freien Werkstatt.

Re: Freie Werkstattwahl

Verfasst: 16.08.2021, 11:41
von ronda
Das habe ich nicht gewusst!

Re: Freie Werkstattwahl

Verfasst: 05.10.2021, 17:09
von mariokoenig9
Das habe ich zum Glück schon immer so gemacht, da ich am liebsten zur Werkstatt meines Vertrauens gehe

Re: Freie Werkstattwahl

Verfasst: 11.07.2022, 06:49
von bushina97
Ich habe mit den Werkstätten bisher auch nur immer Glück gehabt.