Freie Werkstattwahl
Verfasst: 20.05.2005, 00:26
Kfz-Gewerbe rät zur
freien Werkstattwahl
Bonn. Nach einem Verkehrsunfall wird Hilfe von Betroffenen gerne angenommen. Doch nicht immer, sagte jetzt ein Sprecher des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes, „zahlt sich die vermeintliche Hilfe in Euro und Cent aus.“
Der Autofahrer vergesse in einem solchen Fall sehr oft, dass er ausnahmslos bei jedem Unfall das Recht auf freie Werkstattwahl habe. Zunehmende Angebote von Versicherern, das Auto in einer so genannte Partnerwerkstatt schleppen zu lassen, entpuppten sich oftmals als beeinträchtigte Leistungen, auf die der Geschädigte Anspruch habe. Insbesondere der Geschädigte eines unverschuldeten Unfalls habe stets Anspruch auf Reparatur in der Fachwerkstatt seiner Wahl zu den dort geltenden Lohnkosten sagte der Sprecher mit dem Hinweis darauf, dass selbst dann wenn der Autofahrer sein beschädigtes Fahrzeug nicht reparieren lasse, die Stundensätze einer markengebundenen Werkstatt von der Versicherung erstattet werden müssen. Fehlende Informationen über die geltende Rechtslage seien zudem Ursache dafür, oftmals auf einen Ausgleich des Wertverlustes zu verzichten. Dass ein Wagen durch den Unfall an Wiederverkaufwert verliere, werde oft vergessen. „Die so genannte merkantile Wertminderung gleicht diesen Verlust finanziell aus; unabhängige Sachverständige beachten das in ihrem Gutachten“, sagte der Sprecher des Kfz-Gewerbes abschließend.
Mittwoch, 18.05.2005
http://www.kfzgewerbe.de
freien Werkstattwahl
Bonn. Nach einem Verkehrsunfall wird Hilfe von Betroffenen gerne angenommen. Doch nicht immer, sagte jetzt ein Sprecher des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes, „zahlt sich die vermeintliche Hilfe in Euro und Cent aus.“
Der Autofahrer vergesse in einem solchen Fall sehr oft, dass er ausnahmslos bei jedem Unfall das Recht auf freie Werkstattwahl habe. Zunehmende Angebote von Versicherern, das Auto in einer so genannte Partnerwerkstatt schleppen zu lassen, entpuppten sich oftmals als beeinträchtigte Leistungen, auf die der Geschädigte Anspruch habe. Insbesondere der Geschädigte eines unverschuldeten Unfalls habe stets Anspruch auf Reparatur in der Fachwerkstatt seiner Wahl zu den dort geltenden Lohnkosten sagte der Sprecher mit dem Hinweis darauf, dass selbst dann wenn der Autofahrer sein beschädigtes Fahrzeug nicht reparieren lasse, die Stundensätze einer markengebundenen Werkstatt von der Versicherung erstattet werden müssen. Fehlende Informationen über die geltende Rechtslage seien zudem Ursache dafür, oftmals auf einen Ausgleich des Wertverlustes zu verzichten. Dass ein Wagen durch den Unfall an Wiederverkaufwert verliere, werde oft vergessen. „Die so genannte merkantile Wertminderung gleicht diesen Verlust finanziell aus; unabhängige Sachverständige beachten das in ihrem Gutachten“, sagte der Sprecher des Kfz-Gewerbes abschließend.
Mittwoch, 18.05.2005
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