KFZ verkauf Unfall beanstandet
Verfasst: 19.06.2004, 14:42
Hallo,
ich habe mein Auto verkauft, dabei einen Lackschaden verschwiegen, der neu lackiert wurde. Jetzt kommt der Käufer mit einem Unfallgutachten, in dem eindeutig noch andere Schäden zu sehen sind. Ich habe im ADAC Vertrag angegeben, das kein Unfallschaden und auch keine anderen Schäden vorhanden sind.Habe jedoch später zugegeben, das ein Lackschaden vorhanden war. Jetzt fordert der Käufer Rückabwicklung und Zahlung des Kaufpreises plus Kosten für Gutachten, Ummeldung, Kennzeichen oder er will das Fahrzeuf behalten und wir müßten ihm die Kosten für Werkstatt und Wertminderung erstatten, die im Gutachten stehen. Als wir dem Händler das Gutachten zeigten, lachte der nur und sagte das die Kosten für Reperatur völlig überhöht wären und die angegeben 3 Arbeitstage auch. Was kann man jetzt machen? Die Werkstatt meinte, das wir fragen sollen ob er den Wagen nicht bei Ihnen reparieren lassen will, da es dann erheblich günstiger wäre. Welche Kosten kann er überhaubt verlangen? Kann er Rückabwicklung des Vertrages fordern oder muß er uns die Möglichkeit geben den Unfallschaden zu beseitigen. Ich weiß echt nicht was ich machen sollte. Wenn wir nicht den Betrag bezahlen, will er vielleicht nur noch Rückabwicklung, das wäre für mich aber fatl, da schon ein anderer Wagen von dem Geld bezahlt wurde und ich den Betrag nicht auslegen können. Er hat uns eine Frist von 3 tagen gesetzt.
Vielen Dank für ihre Hilfe
ich habe mein Auto verkauft, dabei einen Lackschaden verschwiegen, der neu lackiert wurde. Jetzt kommt der Käufer mit einem Unfallgutachten, in dem eindeutig noch andere Schäden zu sehen sind. Ich habe im ADAC Vertrag angegeben, das kein Unfallschaden und auch keine anderen Schäden vorhanden sind.Habe jedoch später zugegeben, das ein Lackschaden vorhanden war. Jetzt fordert der Käufer Rückabwicklung und Zahlung des Kaufpreises plus Kosten für Gutachten, Ummeldung, Kennzeichen oder er will das Fahrzeuf behalten und wir müßten ihm die Kosten für Werkstatt und Wertminderung erstatten, die im Gutachten stehen. Als wir dem Händler das Gutachten zeigten, lachte der nur und sagte das die Kosten für Reperatur völlig überhöht wären und die angegeben 3 Arbeitstage auch. Was kann man jetzt machen? Die Werkstatt meinte, das wir fragen sollen ob er den Wagen nicht bei Ihnen reparieren lassen will, da es dann erheblich günstiger wäre. Welche Kosten kann er überhaubt verlangen? Kann er Rückabwicklung des Vertrages fordern oder muß er uns die Möglichkeit geben den Unfallschaden zu beseitigen. Ich weiß echt nicht was ich machen sollte. Wenn wir nicht den Betrag bezahlen, will er vielleicht nur noch Rückabwicklung, das wäre für mich aber fatl, da schon ein anderer Wagen von dem Geld bezahlt wurde und ich den Betrag nicht auslegen können. Er hat uns eine Frist von 3 tagen gesetzt.
Vielen Dank für ihre Hilfe