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Steinschläge auf Frontscheibe d. spielende Kinder-Wer zahlt?

Verfasst: 12.05.2005, 12:33
von solaris
Hallo,

ich habe nun seit 3 Wochen mit einem problem zu kämpfen. Und zwar habe ich vor 3 Wochen 2 Steinschläge auf meienr Scheibe gehabt. Udn eine Woche später nochmals einen. Mittlerweile gibt es auch 2 Zeugen die gesehen haben dass die Kinder die hier in der Nachbarschaft spielen diese mutwillig auf mein Auto geworfen haben. Die Kinder sind türkischer, albanischer und russischer Herkunft. Die beiden Steinewerfer wurden auch genau gesehen und identifiziert. Es handelt sich um einen 2-3 Jahre alten Jungen und um einen 5 Jahre alten Jungen die die Steine geworfen haben.
Mittlerweile habe ich mich auch mit den Eltern in Verbindung gesetzt und selbst die Polizei war schon deswegen da. Jedoch könnten diese halt nix tun weil die Kinder zu jung sind. Die Eltern jedoch verweigern jegliche Zahlung und sind auch nicht bereit ihre Versicherung anzufragen ob diese das übernimmt. Der eine Herr hat zu 100% deine wie er im Beisein der Polizei auch mitteilte. Was kann ich denn tun? Einen Schaden bei der Privathaftpflicht müsste der Herr ja selbst anzeigen, oder?
Leider habe ich auch keine Rechtsschutzversicherung da ich Student bin und könnte wohl als letzten Ausweg einen Austausch der Scheibe aufgrund der Teilkasko vornehmen wo ich 150€ Selbstbeteiligung zahlen müsste. Ich kann auch gleich dazu sagen dass Beide Familien Sozialhilfeempfänger sind und ich nach Rücksprache bei einem befreundeten Studenten der Rechtswissenschaften wohl wenig Erfolgsaussichten haben werde.
ich hoffe ihr habt noch Tips für mich?

mfg Thomas

Aufsichtspflichtverletzung

Verfasst: 12.05.2005, 16:49
von Erik.Ode
Aufsichtspflichtverletzung bei vierjährigem Kind

Die Eltern ließen ihre vierjährige Tochter allein auf der öffentlichen Straße vor ihrem Grundstück spielen. Dort verkratzte das Kind mit einem Stein einen Pkw an Kotflügeln, Motorhaube und weiteren Karosserieteilen und richtete dadurch erheblichen Schaden an.

Das Landgericht Lüneburg verurteilte die Eltern zum Ersatz des Schadens, da sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten. Kinder im Alter von vier Jahren befinden sich nach Auffassung des Gerichts in einem Entwicklungsstadium, das grundsätzlich noch eine umfangreiche Beaufsichtigung erforderlich macht, die zwar primär dem Schutz des Kindes, aber auch dem Schutz von Rechten Dritter dient. Dementsprechend ließen die Richter den Einwand der Eltern nicht gelten, sie hätten vom Fenster aus ständig Blickkontakt zu dem Kind gehabt, der allenfalls für jeweils fünf Minuten unterbrochen gewesen sei. Unter den gegebenen Umständen war diese Aufsichtsmaßnahme offensichtlich nicht ausreichend. Das Benehmen des Kindes war keinesfalls untypisch und damit nicht fernliegend, so dass die Eltern mit einem derartigen Verhalten ihrer Tochter durchaus rechnen mussten.

Urteil des LG Lüneburg vom 09.01.1997,4 S 237/96, NJW-RR 1998, 97,

http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewto ... ght=kinder

Einen Anwalt würde ich schon befragen. Auch wenn es Sozialhilfeempfänger sind, würde ich solche Geschichten nicht einfach hinnehmen.
Ob es nun Sinn macht einen Titel zu erwirken oder ob es keinen Sinn macht, will ich dabei nicht diskutieren. Mir reicht es langsam, daß die verantwortlichen Personen immer auf ihren sozialen Status verweisen.
Ob du dir diesen Streß antuen willst, mußt du aber natürlich selber entscheiden.
Dieser Beitrag diente nur der Gedankenanregung.

Verfasst: 13.05.2005, 13:49
von Dschaydee
Einen Anwalt würde ich schon einschalten. Als Student mit geringem Einkommen kannst Du bei dem für Deinen Wohnsitz zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Das deckt den außergerichtlichen Kram ab und wenn es vor Gericht muß, versuchst Du Prozeßkostenhilfe zu bekommen.
Bei Amtsgerichten größerer Städte wird auch Beratung durch Anwälte direkt beim Gericht angeboten. Erkundige Dich einfach mal.

Nicht nur Erwachsene haften wegen Aufsichtspflichtverletzung, Kinder unter zehn Jahren haften im Strassenverkehr eigentlich nicht. Ich hatte aber selbst etwas ähnliches. Mir ist der Nachbarsjunge mit seinem Fahrrad gegen mein ordnungsgemäß geparktes Auto gefahren. Schaden 400 EUR. Erst wollte die Versicherung nicht zahlen aber jetzt gibts ein neues BGH-Urteil, wonach die Haftungsfreistellung für Kinder unter 10 Jahre nicht für den ruhenden Verkehr gilt. Das hab ich denen unter die Nase gerieben und vor ein paar Tagen haben sie gezahlt.

Wenn Du nichts machst, kriegst Du mit Sicherheit nichts. Aber wenn die einen Anwaltsbrief bekommen, melden die die Sache vielleicht doch der Versicherung. Und wenn Du einen Titel hast, hast Du 30 Jahre Zeit. Da ergibt sich so manches.

Gruss Dschaydee