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Unfallflucht

Verfasst: 17.03.2004, 17:30
von tom
Wie lange muss man nach einem Unfall warten, bis der Unfallgeschädigte kommt?
Mit hohen Geldbußen, mitunter sogar Haft muss gerechnet werden. Ein Oberlandesgericht hat jetzt in einem Beschluss festgehalten, dass in bestimmten Fällen 15 Minuten ausreichen, um sich nicht dem Vorwurf der Unfallflucht auszusetzen.
Ein Autofahrer war von der Straße abgekommen und gegen einen Zaun geprallt. Nach einer viertel Stunde brachte er sein Fahrzeug wieder auf die Fahrbahn. Dann fuhr er weiter. Das zuständige Amtsgericht verurteilte ihn zu einer vierstelligen Geldstrafe plus drei Monate Fahrverbot. Das Landgericht verwarf die Berufung. Erst jetzt bekam er vor dem OLG Recht.
Das Gericht stellte fest, nach dem Unfall sei niemand erreichbar gewesen, der den Schaden hätte aufnehmen können. Ein Unfallbeteiligter müsse zwar grundsätzlich so lange warten, wie mit einem »alsbaldigen Eintreffen« feststellungsbereiter Personen zu rechnen sei. Dies war hier nach Ablauf von 15 Minuten aber nicht mehr der Fall gewesen.

OLG Köln; Az.: Ss 64/01