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Lieferzeitüberschreitung, was tun?
Verfasst: 05.05.2005, 09:06
von farmersfiver
Hallo!
Habe folgendes Problem:
Mitte Dezember 04 bestellte ich einen C-Max mit Partikelfilter.
Lieferung lt. Vertrag KW 15 (ca.).
Mein Händler vertröstet mich nun von Woche zu Woche , weil Ford
angeblich die Partikelfilter nicht bekommt. Da ich mein altes Auto,
in der Hoffnung, das Ford innerhalb von 20!! Wochen ein Auto
bauen kann, verkauft habe, stehe ich natülich jetzt ohne Auto da.
Kann man den Vertrag auflösen, Schadenersatz oder einen Leihwagen
verlangen?
Wer hat schon ähnliche Probleme gehabt?
Für euere Hilfe im voraus Danke!
farmersfiver
Verfasst: 05.05.2005, 14:15
von Insider
Hallo,
ob man den Vertrag "auflösen" kann, steht im Vertrag.
Anspruch auf Schadensersatz oder Mietwagen gibt's sicher nicht (es sei denn, Gegeteiliges stünde im Vertrag), Leihwagen hingegen ist Verhandlungssache.
Dass der DPF für C-Max erst nach den Werksferien lieferbar sein wird, ist Insidern schon lange bekannt.
Hätte der Verkäufer wissen können/müssen.
Unabhängig von dem, was möglicherweise in den AGB steht, kannst Du nach wohl überwiegender Rechtsprechung vier Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins eine angemessene Nachfrist setzen. Nach deren fruchtlosem Verstreichen bist Du raus.
Bei verbindlichem Liefertermin musst Du keine Frist abwarten, mit dessen Verstreichen ist der Verkäufer automatisch in Verzug.
Einen C-Max mit werksseitigem DPF wird Dir derzeit keiner liefern können.
Ich kenn' mich da ein bisschen aus, ist zurzeit unser meistverkauftes Fahrzeug.
Den wirst Du aber problemlos nachrüsten (lassen) können.
Falls Du anderweitig keinen findest: wir haben diverse C-Max vorrätig, auch TDCI, ein Trend 1.6/109 PS mit allerlei Extras (Alu, NSW, CD-Radio m. Lenkrad-Fernbed., beheizb. Frontscheibe, Geschw.-regelanlage, Metallic-Lackierung) kostet 18.160.-, vorrätig zB. in Cosmic-Silber- und Panther-Schwarz-Met. (ohne ESP).
Listenpreis des "deutschen" Modells ist 24.560.-, Ersparnis 6.400.- (26%).
Nein, es kommt nix dazu, weder Kosten für "Überführung", noch "Aufbereitung/Reinigung", Fußmatten oder gar deutschsprachige Bedienungsanleitung.
Nur zulassen musst Du selbst, wenn Du nicht hier in der Gegend wohnst, Papiere können wir Dir vorab schicken.
Ein Nachrüstangebot für den DPF haben wir voraussichtlich ab Juni, ist allerdings nicht ratsam, das jetzt schon zu machen, weil noch überhaupt nicht feststeht, ob, wann, welche Förderung wofür gewährt werden wird.
Gruß
Insider
Verfasst: 05.05.2005, 23:36
von Erik.Ode
Insider hat geschrieben:"Aufbereitung/Reinigung", Fußmatten oder gar deutschsprachige Bedienungsanleitung.
Siehst du Insider, das meinte ich damals mit MOD Eigenschaften. Ich lasse deinen Text stehen und lösche ihn nicht.
Denke mal, du weißt was ich meine !
