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abtretungserklärung

Verfasst: 03.05.2005, 16:45
von NoWorries
hi,
hatte vor zwei Tagen einen kleinen Unfall(ich bin nicht schuld) und war nun in der Werkstatt- diese rieten zu einem Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen da der Schaden größer sei- habe nun auch ein Gutachten erstellen lassen( Schaden ca 2000 plus Wertminderung) meine Frage soll ich eine pauschale Abtretungserklärung unterschreiben oder gibt es da dinge die ich beachten muß??
:?: :?: :?:

danke :D

Verfasst: 03.05.2005, 18:12
von LissyMeehr
Hallo NoWorris,

sei herzlich gegrüßt im Autoforum. Hatte auch schonmal so etwas gemacht, habe eine Abtretungserklärung unterschrieben. Man das ist schon Jahre her, aber eins weiß ich, das ich mich hinterher geärgert hatte, das ich das gemacht habe, weil, dein Fahrzeug nie mehr so wird, wie es mal war. Wie sieht das denn aus mit wirtschaftlichen Totalschaden? Schreib mal wie alt das Auto ist, weil dann würde ich Dir auf jedenfall abraten.

LG Lissy

Verfasst: 03.05.2005, 18:15
von LissyMeehr
noch etwas, muß an meinem alter liegen, das ich immer etwas vergesse :wink:

pauschale Abtretungserklärung eh nicht, weil, wenn ein teil nicht herangeholt werden kann und Du z.B. länger einen Mietwagen benutzen mußt, fällt das raus. Keine halben Sachen machen *bloooooooooossssssss nicht!!!

Warte bitte noch die Antworten von den Profis hier ab, oki.

Nochmal Lg Lissy

Nachteile?

Verfasst: 04.05.2005, 09:29
von NoWorries
hi danke schonmal für deine antwort :-)
nun es ist VW Golf IV Modelljahr 2002 und hat erst 60000 km
was für nachteile hat das denn wenn ich ne abtretungserklärung unterschreibe- sind die denn nicht dazu verpflichtet den wagen in orginalzustand zurückzuversetzen?? :?:

Verfasst: 05.05.2005, 15:56
von LissyMeehr
Hehe, klar sind die dazu zu verpflichtet, aber aus all meiner eigenen Erfahrung, weiß ich, das das Fahrzeug nie mehr das wird, was es mal wahr. Hmmm Du hast leider die Sachschadenhöhe vergessen, kannste, das mal noch tun? Ansonsten ist das Auto noch recht jung.

LG Lissy

Verfasst: 05.05.2005, 16:10
von LissyMeehr
Also mein Fahrzeug war damals Baujahr 93, war ein ford Escort Giha.

Da mir der Opel Corsa, angeblich die Doppelwand mit gleichzeitiger Rahmenverschiebung bei nur 30 kmh so eingedrückt hat, mußte das Auto auf die Streckbank. Nach der reparatur, quietschten meine Hinteren Türen, mir kam es so vor, als wären die verschoben. Ja, die Abtretungserklärung griff darauf zu, das ich das fahrzeug repariert bekomme, ansonsten hätte ich es verschrotten lassen müssen, wegen wirtschaftlichen Totalschaden. Nun hatte ich das Auto keine ganzen drei Monate und war somit nicht bereit mich schon davon zu trennen, also lies ich es Reparieren.

Die reparatur und das ziehen war kein Thema, aber die Werkstatt bekam die Verspoilerung nicht :( , worauf ich vertröstet wurde. Mußte den Mietwagen abgeben, weil die vereinbarte Zeit abgelaufen war. Die war ja schon hoch angesetzt mit glaub ich 2 Wochen. Aber erst nach sagenhaften drei Wochen, hat die Werkstatt überregional den Spoiler besorgen können aus einer Werkstatt, der noch solche Teile rum liegen hatte. Original beim Hersteller war keine Chance. Na endlich war die leiste da, aber ich fuhr einen Tag damit, dann brannte es am Auspuff weg, ich dachte ich spinne. Wieder hin zur Werkstatt, ja sagte der Meister, müssen wir ringsrum wegnehmen und ein Blech, wo der Auspuff sass anschweißen. Aber hallo dachte ich, das war doch vorher auch nicht so. Ich mußte es hinnehmen, mir blieb nichts weiter übrig. Kann Dir nur sagen, das ab den Tag mein Auto mir nicht mehr gefiehl und ich einen Knacks innerlich bekommen hatte. Ja und ich habe nunmal so einen Fevel, das ich Sportfahrzeuge mag, warum soll ich das Auto dann so fahren, wie es andere möchten?

Habe mich nach 6 Monaten dann doch von diesen Wagen getrennt, er war nicht mehr der den ich gekauft hatte. Habe zusätzlich 3000 DM zugesetzt und mein damaliges Schleudertrauma, was erst hieß 2. Halswirbel angebrochen (bei 30 km/h :wink: ) wurde nur mit 500 DM abgespeist, soviel war mein Leben nur Wert. Aber ich glaub in den ganzen vielen jahren, hab ich meine Migräne, die vom 2. Halswirbel verursacht wird, schon mehr für Medikamente ausgegeben, wie bekommen.
Deswegen lehne ich es ab, verstehst Du mich? Du mußt ja keine Nachteile dadurch haben, ich war bestimmt nur ein Einzelfall, für mich wäre es günstiger gekommen, ich hätte den wirtschaftliche Totalschaden hingenommen, hätte ich wenigstens nichts zugesetzt.

So nun hab ich schon wieder nen roman hingelegt, wollte ich doch gar nicht :roll:

LG Lissy

Verfasst: 07.05.2005, 08:52
von Frankie
Moin,

ist doch ein völlig normaler Vorgang das eine Abtretungserklärung unterschrieben wird!!
Wenn Du das nicht machst wird die reparierende Werkstatt natürlich das Geld von Dir fordern und nicht von der Versicherung des Unfallverursachers.
Ich halte das absolut für ein Entgegenkommen der Werkstatt!

Übrigends ist ein Schaden in Höhe von 2.000,00 € bei einem Golf von Bj. 2002 keine große Sache.
Wenn Dein Auto in einem Fachbetrieb repariert wird, brauchst Du Dir überhaupt keine Sorgen machen das der Schaden nicht ordnungsgemäß behoben wird.

@ Lissy
Auch wenn Du negative Erfahrungen gemacht hast, son bißchen Vertrauen haben die Werkstätten trotzdem verdient, oki? 8) :)

Gruß
Frankie

Verfasst: 08.05.2005, 22:56
von Ralph
Also eine pauschale Abtretungserklärung würde ich nicht unterschreiben. Du solltest schon genau wissen was Du da unterschreibst.
Aber erst sollten wir mal klären, was eine Abtretungerklärung überhaupt ist. Du hast gegenüber dem Schädiger (Unfallgegner) und dessen Haftpflichversicherung Anspruch auf Erstattung Deines gesamten Schadens. Dazu gehören die Schäden an Deinem Fahrzeug. In Deinem Fall ist es den Angaben nach ein Reparaturschaden d.h., daß die Reparaturkosten zu erstatten sind. Darüber hinaus sind die Kosten für den Gutachter auch Bestandteil des Schadens und von der Versicherung zu erstatten. Das gleiche gilt für einem Mietwagen oder altanativ für den sogenannten Nutzungsausfall. Auch alle notwendigen Auslagen die Dir entstanden sind, sind zu erstatten. Wenn Du nun den Gutachter beauftragst oder die Werkstatt, den Wagen wieder instandzusetzen, dann bist du für die Bezahlung der in Auftrag gegebenen Leistung verantwortlich. Jetzt kommt die Abtretungserklärung ins Spiel. Für z. B. die Werkstatt stellt die Abtretungserklärung eine Absicherung dar, an ihr Geld zu kommen. Wenn Du die Reparaturrechnung nichts bezahlst, weil Du vielleicht z.Z. nicht so viel Geld auf dem Konto hast, kann die Werkstatt sich ihr Geld direkt von der Versicherung holen. Wichtig ist jedoch, daß Du nur eine Abtretung in Höhe der Reparaturkosten unterschrieben hast. Das gleiche gilt für den Gutachter. Hier darfst Du nur eine Abtretung in Höhe der Gutachterkosten unterschreiben - also keine pauschale Abtertungserklärung. Für Dich liegt der Vorteil in dieser Verfahrensweise darin, daß Du die Kosten für den Gutachter, die Werkstatt oder den Mietwagen nicht verauslagen mußt. In der Praxis ist es so, das Du die an Dich adressierte Rechnung nicht bezahlst, und die Werkstatt auf Grund der Abtretungserklärung sich ihr Geld direkt von der Versicherung holt.

Die schlechten Erfahrungen von Lissy haben mit der Abtretungerklärung an sich überhaupt nichts zu tun. Bei Dir lag wohl das Problem darin, daß Du ein Fahrzeug, das einen Totalschaden erlitten hat, in einer nicht so fachmännischen Werkstatt hast reparieren lassen. Das selbe wäre aber auch ohne Abtretungserklärung passiert. Die weiteren Dinge, die Du noch geschildert hast, waren auch Bestandteil des Unfallschadens, und hätten von der Versicherung erstattet werden müssen. Da hattest Du offenbar keinen oder einen schlechten Anwalt gehabt.

Allerdings kann es auch besser sein, keine Abtretungserklärung zu unterschreiben. Dies solltest Du nur bei einer Fachwerkstatt Deines Vertrauens tun. Denn wenn die Reparatur nicht fachgercht erfolgt ist und sich die Werkstatt das Geld von der Versicherung holt, hast Du eine schlechtere Position, als wenn Du die Reparatur selbst bezahlst und Dir das Geld nachträglich von der Versichung erstatten läst. Als Selbstzahler kannst Du dann die Rechnung erst dann bezahlen, wenn der Unfallschaden nach Deinen Vorstellungen fachgerecht repariert wurde. Du bist also in einer stärkeren Position der Werkstatt gegenüber.
Möchtest Du das Geld aber nicht verauslagen, und Du kennst die Werkstatt, dann ist in der Tat das mit der Abtretungserklärung eine ganz normale Sache.
Nur noch einen Tip. Sei nicht zu vertrauensselig. Jeder an einem Unfall Beteiligten, von Versicherung über Gutachter, Werkstatt bis hin zu Deinem eigenen Anwalt habe Ihr eigenes Interesse, welches nicht immer identisch mit Deinen Interessen seien muß. Daher schaue allen auf die Finger und bestehe darauf, daß das gemacht wird, was Du möchtest.