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Unfall mit entrosseltem Mofaroller
Verfasst: 29.04.2005, 22:36
von heini
Hallo! Mit welchen konsequenzen muß ein 15 jähriger ,
und seine Eltern Rechnen, wenn dieser mit seinem
entdrosselten und zusätzlich friesierten Mofaroller
einen Unfall herbeiführt bei dem Beachtlicher
Sach und Personenschaden entsteht, sagen wir mal
500000.-€ ..?????
Ein heißes Thema bei uns in der Familie
Bevor dies wirklich Passiert!
Fahren ohne Fahrerlaubnis !
Verfasst: 29.04.2005, 23:00
von Erik.Ode
Wenn das Mofa schneller als 25 Km/h fährt ( bedingt durch eine technische Änderung am Fahrzeug ), dann liegt eine Straftat vor.
Für dieses Kraftfahrzeug ( Mofa ) wird dann ein Führerschein benötigt. Es liegt also ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor.
Sollte jemand durch dieses Kraftfahrzeug geschädigt werden, ist zwar eine Pflichtversicherung vorhanden ( Versicherungskennzeichen ) und der Schaden wird zunächst reguliert.
Die Versicherung wird sich aber die entstandenen Kosten von dem Verursacher ( Fahrer ) wiederholen.
Jetzt kann man sich ausrechnen, wenn ein 15 Jahre alter Fahrer einen Fußgänger umfährt und dieser dann im Rollstuhl landet, wie sein weiterer Lebensweg aussieht.
Er bezahlt sein Leben lang für diesen kurzen Fahrspass. Eine weitere Lebensplanung in gesicherten finanziellen Verhältnissen ist quasi unmöglich.
Verfasst: 29.04.2005, 23:03
von Erik.Ode
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs wegen eines Fahrverbotes untersagt ist oder wer als Halter eines Kraftfahrzeugs zulässt, dass jemand das Fahrzeug fährt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs wegen eines Fahrverbotes untersagt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Bei fahrlässiger Begehung beträgt die Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten und die Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.
Ohne Fahrerlaubnis fährt auch, wer ein Fahrzeug fährt, für die er nicht die entsprechende Fahrerlaubnisklasse hat bzw. dessen Führerschein beschlagnahmt wurde.
Ebenso fährt ohne Fahrerlaubnis, wer zwar die Fahrprüfung bestanden hat, aber vor Aushändigung des Führerscheins ein Fahrzeug fährt.