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Angebliches Rotlichtvergehen

Verfasst: 28.04.2005, 12:55
von Restio
Ich habe eine Frage und zwar ist eine Freundin mit Ihrem Motorrad über eine rote Ampel gefahren - angeblich - ! Nun bekam sie Post und als Beweis wurde eine Aussage eines Polizeibeamten aufgeführt. Sie wurde an dem besagten Tag weder angehalten noch wurde ein Foto gemacht. Da das ganze auch fast ein Monat her ist, kann sie sich an das besagte Vergehen auch nicht erinnern. Wie ist die Rechtslage, ihrer Meinung nach ist sie nicht über eine rote Ampel gefahren.
Was kann sie tun um dieses Vergehen abzuschmettern ? Ist ja lediglich Aussage gegen Aussage !?

Sie soll nun einen Anhörungsbogen ausfüllen, also von einer konkreten Strafe steht nichts geschrieben !

Es ist doch auch nicht möglich, daß sie dann plötzlich Fotos oder mehrere Polizeiaussagen auskramen, dies hätte dann ja im Schreiben stehen müssen, oder sehe ich das falsch ? Es ist lediglich als Zeuge ein Polizeibeamter aufgeführt.

Ist es ratsam einen RA einzuschalten ?

Für Eure Hilfe wäre ich dankbar.

Verfasst: 28.04.2005, 17:16
von Insider
Hallo Restio,

es könnte doch sein, dass an besagtem Tag ihr Vater, Bruder, ihre Mutter oder sonst jemand gefahren ist, zu dessen Identität sie wegen des ihr gesetzlich zustehenden Aussageverweigerungsrechts nichts sagen muss...

Also: Anhörungsbogen in's Altpapier, Bußgeldbescheid kommen lassen, Einspruch (mit oder ohne Begründung), am letzten Tag vor Ablauf der (dreimonatigen) Verjährungsfrist kann sie dann sogar den /die tatsächliche Fahr/in benennen, für ihn/sie ist es dann verjährt.

Benennt sie ihn/sie vorher, muss sie die Verfahrenskosten tragen, sonst nicht mal das.

Lügen (und sich erwischen lassen) darf sie bei all dem natürlich nicht.
Aber das wird sie ja sicher auch nicht tun...

Gruß

Insider

Verfasst: 28.04.2005, 17:30
von Erik.Ode
Ich halte den Rat von Insider für gefährlich. Einen RA aufsuchen ist die bessere Wahl.

P.S. Möchte dieses auch nicht näher begründen, da sonst dieser thread ausarten würde.