Werkstatt muss bei Motorschaden haften!
Verfasst: 15.06.2004, 16:05
Umlenkrolle nicht gewechselt – Werkstatt muss bei Motorschaden haften!
Hat eine Werkstatt bei der Inspektion die Umlenkrolle nicht fachmännisch erneuert und kommt es deshalb zum Motorschaden, haftet die Werkstatt für den Schaden. Das OLG Hamm gab dem Besitzer eines gebrauchten Opel Omega Recht: Der Vorbesitzer des Fahrzeugs hat bei der 120.000er –Inspektion den Zahnriemen wechseln lassen. Doch die Werkstatt hatte vergessen, auch die alte Umlenkrolle zu erneuern. Begründung der Richter: Die Werkstatt hatte das Eigentum der neuen Besitzers verletzt. Der Schaden sei nur eingetreten, weil versäumt worden sei, Zahnriemen und Umlenkrolle gleichzeitig zu erneuern. (Az. 21 U 24/03)
Hat eine Werkstatt bei der Inspektion die Umlenkrolle nicht fachmännisch erneuert und kommt es deshalb zum Motorschaden, haftet die Werkstatt für den Schaden. Das OLG Hamm gab dem Besitzer eines gebrauchten Opel Omega Recht: Der Vorbesitzer des Fahrzeugs hat bei der 120.000er –Inspektion den Zahnriemen wechseln lassen. Doch die Werkstatt hatte vergessen, auch die alte Umlenkrolle zu erneuern. Begründung der Richter: Die Werkstatt hatte das Eigentum der neuen Besitzers verletzt. Der Schaden sei nur eingetreten, weil versäumt worden sei, Zahnriemen und Umlenkrolle gleichzeitig zu erneuern. (Az. 21 U 24/03)