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Drohen mit Anwalt

Verfasst: 21.04.2005, 13:22
von Glurak2002
Habe da ein riesen Problem und ich hoffe das mir jemand helfen kann.

Also ich habe am 4.4.2005 den Peugeot 206 meiner Frau verkauft.

Im Kaufvertrag steht das die Kotflügel vorne und hinten mal gemacht wurden sind und es steht im Kaufvertrag " Unter Ausschuß jeglicher Gewährleistung und das es probegefahren ist ".

Nun kommt der Käufer nach 10 Tagen an und sagt er war beim Tüv und die haben festgestellt das unten am Schweller was geschweisst wurde und es müsse von einem Unfall her sein und er will es zurückgeben.

Nun ist es so das meine Frau tatsächlich vor 2 Jahren in einer Tiefgarage
einen Pfeiler gerammt hat und der Wagen danach bei Peugeot war und sie damals die Reparatur ausgeführt haben eben den im Kaufvertrag genannten Kotflügel und es sieht so aus als hätten die damal auch was amSchweller gemacht.

Da die ganze Sache aber damals innerhalb der Vollkasko ausgeführt wurde haben wir uns auch nicht die Rechnung angesehen weil die Werkstatt es ja mit der Versicherung direkt abgerechnet haben.

Muss ich das Auto nun zurücknehmen ????

Danke im voraus.........

Mike

Verfasst: 21.04.2005, 14:10
von Frankie
Hallo Glurak 2002,

ich würde Dir zuerst empfehlen die Reparaturrechnung zu besorgen.

Ich vermute mal das der Käufer denkt das der Wagen einen erheblich größeren Schaden hatte wie im Vertrag angegeben.

Wenn du ihm anhand der Rechnung zeigen könntest das die Sache halb so wild war läßt er ja möglicherweise mit sich reden.

Gruß
Frankie