Seite 1 von 1

Kilometerstand

Verfasst: 19.04.2005, 13:46
von klaus00000
Hallo,

ich habe mir vor einer Woche ein Auto BMW 320i Bj. 1995 gekauft (Wald- und Wiesenhändler), mit einem Kilometerstand von 113000. Habe es bei BMW überprüfen lassen und das Ergebnis war, er hat 360000 km runter, sonst ist der Wagen ok. Was kann ich nun machen?

Gruß
Patrick

Tachojustierung am digitalen Tacho

Verfasst: 19.04.2005, 15:02
von Erik.Ode
http://www.tachoteam.de/tacho-recht.php3




Rechtliches zur Justierung am Tacho

Hinweise zur Justierung am Tacho

" Wer seinen Tacho manipuliert, macht sich noch nicht einer Fälschung technischer Aufzeichnungen schuldig, "Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil (Az. 4 Str 654/79) entschieden. Denn: "Die Wegstreckenanzeige (Kilometerzähler) in einem Kraftfahrzeug ist keine technische Aufzeichnung im Sinne von §268 StR."

Aber: Wer den Tacho-Stand verändert, um beim Verkauf einen besseren Preis zu erzielen, betrügt den Käufer. Und darauf steht Gefängnis bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Abgesehen davon kann der durch die Justierung am Tacho betrogene Käufer dem Verkäufer jederzeit das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern.

Wir informieren ausdrücklich darüber, dass eine Änderung des Kilometerstands im Tacho beim Verkauf des KFZ dem Käufer mitgeteilt werden muss und dass die Justierung am Tacho nicht dafür missbraucht werden darf, um über die tatsächliche Tacho-Laufleistung des KFZ hinwegzutäuschen.

Verboten ist die Justierung am Tacho von Mietfahrzeugen und Leasingfahrzeugen. Wir verlassen uns dabei auf die Angaben des Halters.

Arglist Tachojustierung

Verfasst: 19.04.2005, 15:08
von Erik.Ode
Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg
Urteil v. 25.02.2002, Az: 5 U 4250/01

1. Ein Fehler eines gebrauchten Kraftfahrzeugs (§ 459 BGB) liegt vor, wenn der Stand des Kilometerzählers mit der wirklichen Fahrleistung nicht übereinstimmt und der Käufer von der Richtigkeit des angezeigten Kilometerstandes im Sinne einer Gesamtfahrleistung ausgehen durfte.
2. Der Verkäufer eines solchen Kraftfahrzeugs handelt arglistig, wenn er weiß, zumindest es aber für möglich hält, dass der Tachostand zur tatsächlichen Gesamtfahrleistung in keinem Zusammenhang steht und dies beim Verkauf an die Klägerin verschweigt, obwohl er darüber - jedenfalls als gewerbsmäßiger Kraftfahrzeugverkäufer - aufklärungspflichtig ist.


http://www.justiz.bayern.de/olgn/rspr/u ... 250_01.htm