Seite 1 von 3

Was umfasst die Gewährleistung???

Verfasst: 17.04.2005, 07:49
von Moellink
Hallo,

ich habe mir im Februar 2005 einen 2 Jahre alten Fiat Punto mit 35tkm gekauft - mit einem Jahr Gewährleistung. Der Händler bot mir noch eine 1jährige Zusatzgarantie gegen Aufpreis an, welche ich aber ausschlug. :roll:
Nun bin ich gestern mit dem Auto liegengeblieben. Laut Warnleuchte ist irgendwas an der Einspritzanlage kaputt. :(

Habe ich hierfür Anspruch auf Gewährleistung? :?: In den Rechtsberatungen im Netz steht immer nur so etwas wie: "der Verkäufer muss (im ersten 1/2 jahr) beweisen, dass der Schaden nicht schon beim Kauf bestand."
Aber wenn das Problem schon bestanden hätte, hätte ich ja auch nicht fahren können. Hinzukommt, dass das Auto erst vor 2 Tagen und nicht mal 50 gefahrenen Km zur Durchsicht war - ohne Beanstandungen.

Ich hoffe, dass mir jemand (möglichst schnell) helfen kann. :)

Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen

Verfasst: 17.04.2005, 12:05
von Erik.Ode
http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewto ... highlight=


Steht fest, dass es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, so gelten einige Besonderheiten. Wichtig ist zunächst, dass der Verkäufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlangen. Des Weiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.


Denke mal, daß der o.g. Text für dich zutrifft.

Verfasst: 17.04.2005, 12:19
von Moellink
hmmm klingt ja ganz gut vielen Dank erstmal :D - ich versuch morgen früh gleich mein bestes :wink:

Verfasst: 17.04.2005, 20:30
von Erik.Ode
Jo und berichte mal !

Verfasst: 18.04.2005, 18:42
von Moellink
also kleiner Zwischenstand:

Die Werkstatt hat den gaaaanzen Tag den Fehler gesucht - so wie ich das verstanden habe *kopfkratz*, funktioniert irgendwie die Zuleitung zur Zündspule nicht, aber woran es liegt haben se nicht rausbekommen. Sie haben sogar erzählt, dass sie von einem baugleichen Punto Teile in mein Auto ein- und wieder ausgebaut haben, um den Fehler zu finden (was soll das denn bitte??????? :shock: )
Der Chef vom Autohaus hat mir aber schon klar gemacht, dass der Fehler mit der Elektrik zu tun hat und deshalb auch nicht unter die Gewährleistung fällt, weil die Gewährleistung nur für bereits bei Kauf bestehende Fehler greift - und Teile der Elektrik gehen eben schnell von heute auf morgen kaputt. :?:


Könnte es aber vielleicht sein, dass diese nicht ganz funktionstüchtige Zuleitung zur Zündspule ein Grund für schlechtes Anspringen des Autos ist? Das tat es nämlich schon beim Kauf - und zur Durchsicht habe ich auch darauf hingewiesen. Vielleicht kennt sich jemand von euch damit aus... :roll:


immerhin ich hab n kostenloses Ersatzauto bekommen. :?

to be continued...

Re: Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen

Verfasst: 18.04.2005, 19:29
von Erik.Ode
Erik.Ode hat geschrieben: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird .......

Ähm, Februar 2005 bis April 2005 sind innerhalb der ersten sechs Monate. Oder liege ich da falsch ???

Verfasst: 18.04.2005, 19:33
von Erik.Ode
Moellink hat geschrieben: Der Chef vom Autohaus hat mir aber schon klar gemacht, dass der Fehler mit der Elektrik zu tun hat und deshalb auch nicht unter die Gewährleistung fällt

Ich lache mich gleich kaputt. Bestelle deinem Autohaus Chefe mal einen schönen Gruß.
Wenn er Geld sparen will, dann sollte er lieber die defekten Teile ersetzen und nach der Gewährleistungszeit suchst du dir dann eine billige und gute Schrauberwerkstatt.
Der ist doch nicht ganz di......!

Re: Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen

Verfasst: 18.04.2005, 19:34
von Erik.Ode
Erik.Ode hat geschrieben:Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen.

Verfasst: 18.04.2005, 22:03
von Moellink
hmm das hab ich auch im Hinterkopf gehabt. :roll:

Aber kann er sich da auf den einen Tag vorm Kauf gemachten TÜV berufen, bei dem keine Mängel festgestellt wurden?
Wenn ja, dann hätte er ja bewiesen, dass das Auto "mängelfrei* (lol) war und dann darf ich die Reparatur zahlen oder?

Verfasst: 19.04.2005, 01:56
von Erik.Ode
Moellink hat geschrieben: Aber kann er sich da auf den einen Tag vorm Kauf gemachten TÜV berufen, bei dem keine Mängel festgestellt wurden?

Nein, kann er nicht.
Beim TÜV oder Dekra wird nur die Hauptuntersuchung gemacht. Diese Untersuchung hat gar nichts mit deinen Ansprüchen zu tun.
Dort wird ja auch nicht das ganze Fahrzeug untersucht.
Dein Händler hat halt Pech gehabt und muß dein Fahrzeug auf Gewährleistung reparieren. Deshalb ist ein Händler i.d.R. auch teurer als beim Privatkauf. Weil er solche Risiken abdecken muß.

Verfasst: 20.04.2005, 18:21
von Moellink
Ich war heute noch mal in der Werkstatt: Steuergerät ist kaputt. Kosten belaufen sich auf ca. 800€. Das Autohaus stellt sich stur: Sie hätten bei Fiat nachgefragt: Das Steuergerät geht von heute auf morgen kaputt und sein wohl ein typischer Fiatfehler. (Naja dadran dass ich nun mal nen Fiat gekauft hab, kann ich nun auch nix mehr ändern) Und auf meinen Hinweis, dass sie mir das aber beweisen müssen, kam als Antwort: Wenn das Steuergerät schon kaputt gewesen wäre, hätte ich ja gar nicht losfahren können :arrow: somit sei es bewiesen. Ich hätte eben eine Zusatzgarantie abschließen müssen - da wäre so etwas enthalten gewesen.

:evil: und was mach ich nu???? :(

Verfasst: 20.04.2005, 18:27
von Erik.Ode
Lasse dich von einem Anwalt beraten. Die ersten Aussagen des Inhabers lassen mich darauf schließen, daß dieser Betrieb nicht seriös arbeitet.
Ist aber nur eine Vermutung.

Wenn jemand andere Ideen hat, nur her damit !

Verfasst: 20.04.2005, 18:32
von Erik.Ode
Moellink hat geschrieben: Könnte es aber vielleicht sein, dass diese nicht ganz funktionstüchtige Zuleitung zur Zündspule ein Grund für schlechtes Anspringen des Autos ist? Das tat es nämlich schon beim Kauf - und zur Durchsicht habe ich auch darauf hingewiesen. Vielleicht kennt sich jemand von euch damit aus... :roll:
Das könnte der entscheidene Punkt für einen Anwalt sein. Die Aussage, wenn das Steuergerät defekt gewesen wäre, hätte man nicht losfahren können, halte ich für fragwürdig.

Verfasst: 20.04.2005, 18:39
von Moellink
Da es glücklicherweise eine kostenlose Rechtsberatung meiner Uni gibt, hab ich mich gleich für morgen für einen Termin angemeldet - ich hoffe ich komm noch rein :D

Verfasst: 21.04.2005, 18:58
von Moellink
Super Rechtsberatung!!! Der Rechtsanwalt hat mir bestätigt, dass ich eindeutig im Recht bin. (Ich hab mich echt sehr gut beraten gefühlt :D ) Der Autohändler hingegen hat das ganze recht kühl gesehen und sich nicht weiter beeindrucken lassen, meinte er wisse genau über seine Rechte und Pflichten Bescheid. Aber am Ende hat er mir immerhin das Angebot gemacht 50% zu übernehmen.
Ich werde morgen noch einmal mit dem Anwalt telefonieren und dann entscheiden, ob ich das Angebot evtl. annehme oder nicht.

Viele Grüße