Überhöhte Geschwindigkeit
Verfasst: 17.03.2004, 17:27
Wer als Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 20 bis 30% überschreitet, kann sich in der Regel bei einem Unfall nicht darauf berufen, dass dieser Schadensfall für ihn »unabwendbar« gewesen ist.
Der Begriff des »unabwendbar Ereignisses« meint nicht die absolute Unabwendbarkeit eines Unfalls, sondern ein schadenstiftendes Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt nicht abgewendet werden kann. Ein Fahrer, der die Unabwendbarkeit eines Unfalls mit Erfolg gelten machen will, muss sich korrekt verhalten haben.
OLG Bremen; Az.: 3 U 53/2000
Der Begriff des »unabwendbar Ereignisses« meint nicht die absolute Unabwendbarkeit eines Unfalls, sondern ein schadenstiftendes Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt nicht abgewendet werden kann. Ein Fahrer, der die Unabwendbarkeit eines Unfalls mit Erfolg gelten machen will, muss sich korrekt verhalten haben.
OLG Bremen; Az.: 3 U 53/2000