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SF-Einstufungsprobleme bei Versicherungswechsel

Verfasst: 15.04.2005, 20:22
von BayER27
Hallo Zusammen, ich suche dringend Hilfe von nem Fachmann,

also zu meinem Problem..... ich habe meine kfz-Versicherung gewechselt und das scheint gar nicht so einfach wie viele es behaupten....

Ich war bei Gerling versichert und hatte von denen gleich zum Einstieg eine SF - Einstufung von 45 % in Haftpflicht und Vollversicherung (Auto war mein alter ca. 250.000 km alter Opel Astra)

Habe dann beschlossen das Auto zu wechseln.... (neuen Opel Astra Cdti) und habe von Gerling die grüne Karte zur Zulassungsstelle gebracht und auf den Versicherungsschein gewartet... Angebot hat ich bekommen das beim neuen Auto ca. 1100 Euro anstelle bisher 700 Euro im Jahr lag....

Das war mir zu teuer und ich hab im Internet verglichen.... die SF-Einstufung vom alten versicherer angesetzt und bin dann auf die VHV gekommen....

die war mir "behilflich" und schickte mir ebenfalls ne grüne karte.... die ich "nur noch auf der Zulassungsstelle austauschen musste gegen die von Gerling und ich brauch dann nicht mal zu kündigen...."

Gesagt getan... hab die bekommen und entsprechend gehandelt.... soweit so gut beitragsabrechnung bekommen, versicherungsschein und artig bezahlt.....

Gerling schrieb mich im dezember an, daß sie mich kündigen falls ich mich nicht mehr melde... (dachte das ist ok....) denn ich Zahl ja Beitrag bei der VHV..... von wegen...
Kurz vor Weihnachten mein Weihnachtsgeschenk..... ein Schreiben der VHV, daß meine Aufnahme nicht möglich da noch versicherung bei Gerling besteht..... (Aufnahme für nichtig erklärt und Beitrag zurücküberwiesen...)

und ich stand ohne versicherungsschutz in der weihnachtswoche dar... und bin gelaufen....

danach die VHV gebeten mich doch aufzunehmen... zu den im Angebot unter vorbehalt angegebenen 45 %..... (im Nachhinein ist das ja nun anscheinend so, daß diese vom Versicherer erst überprüft werden....) was nachweislich erst jetzt im April passiert ist...)

aber der reihe nach.... die vhv nahm mich rückwirkend vom september an auf.... und schickte wieder rechnungen... zu den von mir angegebenen 45 % vom vorversicherer.... und ich zahlt brav....

im April nun die meldung, daß der vorversicherer nur 100 % bestätigt.... und die ankündigung der rückwirkenden beitragsanpassung, da ich "vorsätzlich" einen Sonderrabbat angesetzt hätte.....

gut ich hab erst vom Sonderrabat nach mehreren Telefonaten erfahren... den aber bestimmt nicht vorsätzlich angegeben, sondern nur weil in der Abrechnung meines alten versicherers der sonderrabat nicht besonders gekennzeichnet

nun mein Problem:

Hab ich da wirklich den Beitrag rückwirkend zu begleichen.... denn der gesunde Menschenverstand würde ja bei einem Versicherungsvergleich von 1100 zu 950 euro/jahr bei (jeweils 45 % - Ansatz) beim Ansatz von 100 % sprich bei einem Beitrag von an die 2000 euro / Jahr beim neuen Versicherer.... keinen Sinn machen.....

Kann man da keinen Irrtum erklären? Ausserdem kann ich ja nichts dafür, dass ich nach der Aufnahme im September erst im April über die falsche und wenn dann nur für Versicherungs-Geldgeier sinnvollen Beitragserhöhung erfahre....

Hab ich da auf dem Klageweg irgend eine möglichkeit um die Rückwirkende Zahlungen herumzukommen?

Der versicherer bietet mit lediglich an sofort kündigen zu können, verlangt aber dass ich die monate september bis april zu 100%-SF-Einstufung (horrenden Beitrag) begleiche....

(Mein alter Versicherer wäre bereit mich rückwirkend wieder Aufzunehmen....)

Wie soll ich mich verhalten... ?

Hoffe auf Hilfe, denn ich bin da leider ziemlicher Laie....